Auszug
- Zivilrecht
- Allgemeiner Teil des BGB
- Stellvertretung
Vertretungsmacht kraft Rechtsschein
RechtsscheinsvollmachtVertretungsmacht kraft RechtsscheinDuldungsvollmachtAnscheinsvollmacht
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Vertretungsmacht kraft Rechtsschein
Ungeschriebene Rechtsscheintatbestände: Nach Treu und Glauben gem. § 242 BGB, darf Vertragspartner auf Bestehen der Vollmacht schließen
- Voraussetzungen der Zurechnung
- Rechtsschein: Vertrauenstatbestand, aufgrund dessen Vertragspartner auf Bestehen der Vertretungsmacht vertrauen darf
- Zurechnung: Beitrag des Hintermannes, durch den Rechtsschein ihm zugerechnet werden kann
- Gutgläubigkeit des Geschäftsgegners, analog § 173 BGB: Tatsächliches Vertrauen auf Rechtsschein
- Insb. Anscheins- und Duldungsvollmacht bei wiederholtem Auftreten als Vertreter: z.B. wiederholt Briefkopf des Geschäftsherrn verwendet
- Duldungsvollmacht: Wiederholtes Auftreten in Kenntnis des Geschäftsherrn
- Anscheinsvollmacht: Wiederholtes Auftreten in fahrlässiger Unkenntnis des Geschäftsherrn
- M.M.: Aufgrund der Privatautonomie keine Primärverpflichtung des Vertretenen; nur Schadensersatz aus c.i.c., §§ 280 I, 311 II, 241 II BGB
- Allgemeiner Rechtssatz: Veranlasster Rechtsschein gleichgesetzt mit wirklich gesetztem Erklärungstatbestand; Anerkennung durch Gesetzgeber in §§ 170 ff. BGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
In welchen Fällen bestehen ungeschriebene Rechtsscheinstatbestände? Was versteht man unter Duldungs- und Anscheinsvollmacht?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
As Bruder B kauft oft im Namen des A bei Händler H ein, obwohl A ihn dazu nie bevollmächtigt hat. A ignoriert die Hinweise auf solche Geschäfte des B, weil er davon nichts wissen möchte. Als B bei H wieder mal ein Geschäft im Namen des A getätigt hat, verlangt H Zahlung von A. Zu recht?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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