- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Werkvertrag, Werklieferungsvertrag, Pauschalreisevertrag
Werkvertrag: Mängelgewährleistung, §§ 634 ff. BGB
1.Verstehen
Werkvertrag: Mängelgewährleistung, §§ 634 ff. BGB
Mängelgewährleistung, §§ 634 ff. BGB
- Vollständige Verdrängung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts betreffend Mängelgewährleistung
- Ab Gefahrübergang, d.h. ab Abnahme gem. §§ 644, 640 BGB: Allgemeines Leistungsstörungsrecht nur verdrängt, soweit besondere Regeln im werkrechtlichen Gewährleistungsrecht (Sonderregelungen zur Schlechtleistung, z.B. nicht wegen Pflichtverletzung des Bestellers)
- Entspricht weitgehend kaufrechtlichem Gewährleistungsrecht, §§ 434 ff. BGB
2.Wiederholen
Gibt es wie z.B. im Kaufrecht ein spezielles Gewährleistungsrecht beim Werkvertrag oder ist immer das allgemeine Leistungsstörungsrecht anzuwenden?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Nachdem Schreiner S beim geschuldeten Einbau eines Unterschranks geschusselt hat, schreibt ihm sein Kunde K: „Sehr geehrter S, ich bitte Sie, den [näher bezeichneten] Mangel unverzüglich zu beseitigen.“ Nach sechs Wochen Untätigkeit des S tritt K vom Vertrag zurück. Ist er dazu gem. §§ 634 Nr. 3, 323 I BGB berechtigt?
Fliesenlegerin F soll das Wohnhaus ihres Kunden K neu kacheln. Nach Abnahme bemerkt K Mängel. verlangt Nacherfüllung. F zweifelt an den behaupteten Mängel und will sich zunächst selbst ein Bild machen, bevor sie über das weitere Vorgehen entscheidet. Da K dies zu aufwendig ist, lässt er die Mängel von Handwerker C beheben und verlangt von F Kostenersatz. Zu recht?
Nachdem Schreiner S beim geschuldeten Einbau eines Unterschranks geschusselt hat, schreibt ihm sein Kunde K: „Sehr geehrter S, ich bitte Sie, den [näher bezeichneten] Mangel zu unverzüglich zu beseitigen.“ Nach sechs Wochen Untätigkeit des S tritt er vom Vertrag zurück. Ist er dazu durch Fristsetzung gem. §§ 634 Nr. 3, 323 I BGB berechtigt?
Fliesenlegerin F soll das Wohnhaus ihres Kunden K neu kacheln. Nach Abnahme bemerkt K Mängel. Wonach richten sich seine Ansprüche?
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