- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Lösung vom Schuldverhältnis
Verbraucherwiderruf, § 355 BGB
1.Verstehen
Verbraucherwiderruf, § 355 BGB
Voraussetzungen
- Verbrauchervertrag gem. § 310 III BGB: Verträge zwischen Unternehmer und Verbraucher
- Widerrufsrecht
- Schutz aufgrund besonderer Vertriebsformen (Normen des allgemeinen Schuldrechts)
- Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge / Haustürgeschäft, § 312b BGB ⇨ Widerrufsrecht aus § 312g BGB
- Fernabsatzverträge, § 312c BGB ⇨ Widerrufsrecht aus § 312g BGB
- Elektronischer Geschäftsverkehr, § 312i BGB: Kein eigenes Widerrufsrecht (aber evtl. aus § 312g BGB)
- Schutz aufgrund besonderen Vertragstyps (Normen des besonderen Schuldrechts)
- Verbraucherdarlehen, § 491 BGB ⇨ Widerrufsrecht aus § 495 BGB
- Entgeltliche Finanzierungshilfen, § 506: Inkl. Leasing, § 506 II BGB; Teilzahlungsgeschäft, §§ 507, 506 III BGB ⇨ Widerrufsrecht aus §§ 506 I, 495 BGB
- Ratenlieferungsvertrag, § 510 BGB ⇨ Widerrufsrecht aus § 510 II BGB
- Teilzeit-Wohnrechtevertrag („time-sharing“) und weitere, §§ 481-481b BGB ⇨ Widerrufsrecht aus § 485 BGB
- Verbrauchsgüterkauf, §§ 474 ff. BGB: Kein eigenes Widerrufsrecht (aber evtl. aus § 312g BGB)
- Widerrufserklärung, § 355 I 2, 3, 4 BGB
- Widerrufsfrist
- Fristbeginn
- Grds. mit Vertragsschluss, § 355 II 2 BGB
- Jedoch nicht vor Widerrufsbelehrung, § 356 III 1, 2 BGB
- Fristdauer
- Bei ordnungsgemäßer Belehrung, § 355 II 1 BGB: Grds. 14 Tage
- Keine ordnungsgemäße Belehrung, § 356 III 2 BGB: 12 Monate und 14 Tage
- Verbraucherdarlehensvertrag ohne Pflichtangaben, § 356b II 2 BGB: Ein Monat gerechnet ab Nachbelehrung
- Digitale Inhalte, § 356 V BGB: Nach Bereitstellung, wenn Verbraucher zugestimmt
2.Wiederholen
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Verbraucher den Vertrag widerrufen?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
A ist hobbymäßig Fahrradfahrer. Er kauft sich bei Einzelhändler E über dessen Website ein Rad. Eine Woche später bereut er den Kauf. Das Geld benötigt er dringend für andere Anschaffungen. Im Internet stand zudem, das Rad sei straßenverkehrstauglich, tatsächlich fehlen aber Reflektoren, die E trotz mehrfacher Aufforderung nicht nachliefert. Kann sich A ggf. vom Vertrag lösen?
A kauft sich privat bei Händler H ein Auto. Zur Finanzierung vermittelt ihm H einen Kredit bei der Bank B. Die entsprechenden Formulare füllen A und H (im Namen der B) direkt beim Autokauf in den Räumen des H aus. Eine Woche später bereut A den Kauf. Welche Aussagen sind richtig?
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