- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Lösung vom Schuldverhältnis
Verbraucherwiderruf, § 355 BGB
1.Verstehen
Verbraucherwiderruf, § 355 BGB
Voraussetzungen
Verbrauchervertrag gem. § 310 III BGB: Verträge zwischen Unternehmer und Verbraucher
Widerrufsrecht: z.B. bei Fernabsatzvertrag gem. § 312c BGB besteht Widerrufsrecht gem. § 312g BGB
Widerrufserklärung, § 355 I 2, 3, 4 BGB
Widerrufsfrist
Fristbeginn
Grds. mit Vertragsschluss, § 355 II 2 BGB
Jedoch nicht vor Widerrufsbelehrung, § 356 III 1, 2 BGB
Fristdauer
Bei ordnungsgemäßer Belehrung, § 355 II 1 BGB: Grds. 14 Tage
Keine ordnungsgemäße Belehrung, § 356 III 2 BGB: 12 Monate und 14 Tage
Verbraucherdarlehensvertrag ohne Pflichtangaben, § 356b II 2 BGB: Ein Monat gerechnet ab Nachbelehrung
Digitale Inhalte, § 356 V BGB: Erlischt vorzeitig, wenn Verbraucher zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat
2.Wiederholen
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Verbraucher den Vertrag widerrufen?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
A ist hobbymäßig Fahrradfahrer. Er kauft sich bei Einzelhändler E über dessen Website ein Rad. Eine Woche später bereut er den Kauf. Das Geld benötigt er dringend für andere Anschaffungen. Im Internet stand zudem, das Rad sei straßenverkehrstauglich, tatsächlich fehlen aber Reflektoren, die E trotz mehrfacher Aufforderung nicht nachliefert. Kann sich A ggf. vom Vertrag lösen?
A kauft sich privat bei Händler H ein Auto. Zur Finanzierung vermittelt ihm H einen Kredit bei der Bank B. Die entsprechenden Formulare füllen A und H (im Namen der B) direkt beim Autokauf in den Räumen des H aus. Eine Woche später bereut A den Kauf. Welche Aussagen sind richtig?
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