Verbraucherwiderruf, § 355 BGB

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1.
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Verbraucherwiderruf, § 355 BGB

Voraussetzungen

  1. Verbrauchervertrag gem. § 310 III BGB: Verträge zwischen Unternehmer und Verbraucher
  2. Widerrufsrecht: z.B. bei Fernabsatzvertrag gem. § 312c BGB besteht Widerrufsrecht gem. § 312g BGB
  3. Widerrufserklärung, § 355 I 2, 3, 4 BGB
  4. Widerrufsfrist
    1. Fristbeginn
      • Grds. mit Vertragsschluss, § 355 II 2 BGB
      • Jedoch nicht vor Widerrufsbelehrung, § 356 III 1, 2 BGB
    2. Fristdauer
      • Bei ordnungsgemäßer Belehrung, § 355 II 1 BGB: Grds. 14 Tage
      • Keine ordnungsgemäße Belehrung, § 356 III 2 BGB: 12 Monate und 14 Tage
      • Verbraucherdarlehensvertrag ohne Pflichtangaben, § 356b II 2 BGB: Ein Monat gerechnet ab Nachbelehrung
      • Digitale Inhalte, § 356 V BGB: Nach Bereitstellung, wenn Verbraucher zugestimmt

2.
Wiederholen

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Frage

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Verbraucher den Vertrag widerrufen?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

A ist hobbymäßig Fahrradfahrer. Er kauft sich bei Einzelhändler E über dessen Website ein Rad. Eine Woche später bereut er den Kauf. Das Geld benötigt er dringend für andere Anschaffungen. Im Internet stand zudem, das Rad sei straßenverkehrstauglich, tatsächlich fehlen aber Reflektoren, die E trotz mehrfacher Aufforderung nicht nachliefert. Kann sich A ggf. vom Vertrag lösen?

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Frage 2

A kauft sich privat bei Händler H ein Auto. Zur Finanzierung vermittelt ihm H einen Kredit bei der Bank B. Die entsprechenden Formulare füllen A und H (im Namen der B) direkt beim Autokauf in den Räumen des H aus. Eine Woche später bereut A den Kauf. Welche Aussagen sind richtig?

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