Auszug

Allgemeine Geschäftsbedingungen: AGB-Kontrolle

AGB-Kontrolle

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Allgemeine Geschäftsbedingungen: AGB-Kontrolle

Rechtsfolge nicht einbezogener oder unwirksamer Klauseln

  • Verbot der geltungserhaltenden Reduktion für unwirksame Klausel: Unwirksame Klauseln werden nicht so ausgelegt, dass sie im zulässigen Rahmen bestehen bleiben, sonst kein Risiko für Verwender (der den anderen Teil durch unzulässige Klausel benachteiligt); z.B. einmonatige Frist kann nicht auf drei Monate verlängert werden
  • Stattdessen gilt dispositives Gesetzesrecht bei Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen, § 306 I, II BGB
    • Vertrag aber im Ganzen nichtig, wenn sich ohne AGB unzumutbare Härte ergibt, § 306 III BGB
  • Ausnahme bei teilbaren Klauseln („blue-pencil-test“): Wenn Klausel sprachlich und inhaltlich teilbar in wirksamen und unwirksamen Teil, bleibt wirksamer Teil erhalten; wenn ein Teil gestrichen werden kann und restlicher Teil dadurch rechtmäßig wird („blue-pencil-test“); z.B. bei zweistufiger Ausschlussfrist im Arbeitsrecht, wenn nur zweite Frist zu kurz bemessen ist (dadurch Wirksamkeit erster Frist nicht berührt)
  • Unwirksamkeit wirkt immer nur zugunsten des Verbrauchers: Unternehmer kann sich nicht darauf berufen
  • Ggf. Schadensersatzanspruch des Verbrauchers wegen des Verwendens unwirksamer AGB

2.
Wiederholen

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Frage

Welche Rechtsfolge hat es, wenn AGB nicht einbezogen oder unwirksam sind?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

Händler H verwendet beim Verkauf an Verbraucher V ein Formular mit seinen „allgemeinen Verkaufsbedingungen“. Darin ist ein genereller Haftungsausschluss geregelt, der gegen § 309 Nr. 7 lit. a, lit b BGB verstößt. Was gilt?

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