Auszug

Scheingeschäft B: Schwarzkauf

SchwarzkaufUnterverbriefung

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Scheingeschäft B: Schwarzkauf

Schwarzkauf / Unterverbriefung: Um GrunderwerbSt (z.B. 5% des Kaufpreises in Baden-Württemberg) und Notarkosten (ca. 2% des Kaufpreises) zu sparen, wird Grundstückskauf zu niedrig beurkundet (z.B. mit 200.000€, statt 300.000€) und der Differenzbetrag zum wirklich gewollten Kaufpreis bar übergeben

  • Notarieller Kaufvertrag mit niedrigerem Preis
    • Nichtiges Scheingeschäft, § 117 I BGB
  • Mündlicher/schriftlicher Kaufvertrag mit eigentlichem Preis
    • Verdecktes Geschäft, § 117 II BGB
    • Formnichtig, § 125 BGB, da nicht notariell beurkundet gem. §§ 117 II, 311b I BGB
    • Konvaleszenz gem. § 311b I 2 BGB möglich durch Auflassung und Eintragung ins Grundbuch gem. §§ 873 I, 925 BGB

2.
Wiederholen

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Frage

Was passiert, wenn man bei Immobiliengeschäften im notariellen Kaufvertrag einen niedrigeren Kaufpreis angibt, um Steuern zu sparen?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

A möchte sein Grundstück für 300.000€ an B verkaufen. Um Transaktionskosten zu sparen, lassen sie den Kaufpreis beim Notar nur mit 150.000€ beurkunden, halten aber in einem schriftlichen Dokument fest, dass der Kauf eigentlich zu 300.000€ erfolgen soll. B bezahlt dem A 300.000€. Welche Ansprüche hat B gegen A?

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Frage 2

A möchte sein Grundstück für 300.000€ an B verkaufen. Um Transaktionskosten zu sparen, lassen sie den Kaufpreis beim Notar nur mit 150.000€ beurkunden, halten aber in einem schriftlichen Dokument fest, dass der Kauf eigentlich zu 300.000€ erfolgen soll. B bezahlt dem A 300.000€. Welche Ansprüche hat B gegen A?

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