Auszug
- Zivilrecht
- Allgemeiner Teil des BGB
- Willenserklärung
Gefälligkeitsverhältnis
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Gefälligkeitsverhältnis
Haftungsbeschränkungen und stillschweigender Haftungsausschluss bei Gefälligkeitsverhältnissen
- Haftungsbeschränkungen von „Gefälligkeitsverträgen“ (z.B. §§ 521, 599, 690 BGB) müssen erst recht bei echten Gefälligkeitsverhältnissen angewendet werden
- Bei Auftrag (klassisches Handeln in fremdem Interesse) keine entsprechende Beschränkung; Beschränkungen daher Ausnahmen, kein allgemeiner Grundsatz
- Haftungsprivileg gerade im Gegenzug für unentgeltliche Verpflichtung erteilt, daher nicht ohne Verpflichtung
- Rspr.: Keine gesetzliche Haftungsbeschränkung, aber stillschweigender Haftungsausschluss / konkludente Haftungsbeschränkung angenommen, wenn besondere Umstände dies gebieten
- Wenn Geschädigter Haftungsverzicht bei vorheriger Absprache billigerweise nicht hätte versagen dürfen
- z.B. kein Versicherungsschutz des Schädigers: Bei Versicherungsschutz nicht, da sonst Haftungsausschluss Versicherung zugute käme, was regelmäßig nicht Wille der Parteien
- Wirkt sich auch auf Deliktsrecht aus
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wie weit reicht die Haftung dessen, der eine Gefälligkeit erweist? Ist sie zu beschränken aufgrund der Unentgeltlichkeit seines Tuns?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A und B haben Hunger. B bietet an, mit dem Fahrrad des A zum Bäcker zu fahren und Brötchen zu holen. A stimmt zu. Auf der Fahrt verursacht B fahrlässig einen Unfall, das Fahrrad ist komplett zerstört. Kann A Schadensersatz verlangen?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
A und B haben Hunger. B bietet an, mit dem Fahrrad des A zum Bäcker zu fahren und Brötchen zu holen. A stimmt zu. Auf der Fahrt verursacht B fahrlässig einen Unfall, das Fahrrad ist komplett zerstört. Kann A Schadensersatz verlangen?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Neben weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht, zum Thema Allgemeiner Teil des BGB findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
s

© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.