Auszug
- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Miete, Leasing, Pacht, Leihe, Darlehen
Darlehensvertrag, §§ 488 ff. BGB
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Darlehensvertrag, §§ 488 ff. BGB
Gesetzwidriges oder sittenwidrige Darlehen gem. §§ 134, 138 BGB, insb. Wucherdarlehen
- Zinsloses Darlehen
- Kein Anspruch auf Zinszahlung, § 817 2 BGB: Auch kein Anspruch § 812 I 1 Alt. 1 BGB auf Wertersatz gem. § 818 II BGB, denn gem. § 817 2 BGB kann vertragsgemäße Gegenleistung nicht kondiziert werden (erst ab Fälligkeit der Rückzahlung wegen verschärfter Haftung gem. §§ 819 I, 818 IV, 291 BGB bzw. beim Verbraucherdarlehen analog § 497 BGB)
- Gezahlte Zinsen können gem. § 812 I 1 Alt. 1 BGB und § 817 I 1 BGB zurückgefordert werden, § 817 2 BGB greift nicht
- Rückzahlung der Darlehenssumme jedoch bei Fälligkeit zu leisten, da diese Pflicht nicht synallagmatisch zur Zinszahlung
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wie verhält es sich, wenn ein Darlehen gegen Gesetz oder gute Sitten verstößt (z.B. unangemessen hoher Zinssatz)? Sind Zinsen zu zahlen? Muss die Darlehenssumme noch zurückgezahlt werden?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A weiß, dass der B zur Finanzierung seiner Drogensucht dringend Geld benötigt. Sie wittert ein gutes Geschäft und leiht ihm 1.000€ für 12 Monate zu einem Zinssatz von 50%. Ist das Geschäft wirksam?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
A weiß, dass der B zur Finanzierung seiner Drogensucht dringend Geld benötigt. Sie wittert ein gutes Geschäft und leiht ihm 1.000€ für 12 Monate zu einem Zinssatz von 50%. Ist das Geschäft wirksam?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Neben weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht, zum Thema Vertragliche Schuldverhältnisse findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
s

© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.