Auszug

Gewährleistung: Konkurrenzen der Sachmängelgewährleistungen

Kaufrechtliches MängelgewährleistungsrechtMängelgewährleistungsrechtMängelrechte

1.
Verstehen

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Gewährleistung: Konkurrenzen der Sachmängelgewährleistungen

Übergang der Preisgefahr durch Übergabe der Kaufsache, §§ 446, 447 BGB

  • Vor Übergang der Preisgefahr: Allgemeines Schuldrecht, insb. allgemeines Leistungsstörungsrecht
  • Nach Übergang der Preisgefahr: Besonderes Gewährleistungsrecht, §§ 434 ff. BGB; „BT vor AT
    • Betreffend Mängelgewährleistung gilt Kaufrechtliches Mängelgewährleistungsrecht, kaufrechtlichem Mängelgewährleistungsrecht, §§ 437 ff. BGB: Allgemeines Leistungsstörungsrecht vollständig verdrängt; nur bezüglich mangelbezogener Pflichtverletzungen des Verkäufers
      • Eselsbrücke: „BT vor AT
      • Aber Verdrängung nur soweit besonderer Teil auch wirklich spezielle Regelungen enthält
      • Unterschiede insb. regelmäßig kürzere Verjährungsfrist, § 438 I Nr. 3, II BGB: Zwei Jahre ab Übergabe bzw. Ablieferung
    • Im Übrigen gilt immer noch allgemeines Leistungsstörungsrecht
      • Bezüglich Pflichtverletzung des Käufers
      • Bezüglich anderer Pflichtverletzung des Verkäufers (die sich nicht auf einen Mangel bezieht): z.B. Nichtleistung oder Verletzung einer Nebenpflicht

2.
Wiederholen

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Frage

Wann ist grds. das allgemeine Leistungsstörungsrecht anwendbar und wann gelten die kaufrechtlichen Mängelrechte?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

A hat von Händler H ein Auto gekauft. Weil dessen Bremsen beim Einparken nicht richtig funktionieren, überfährt er ein Blumenbeet und verursacht dabei einen Schaden i.h.v. 100€. Er fordert von H Schadensersatz aus § 280 I BGB. Zu Recht?

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Frage 2

A hat von Händler H ein Auto gekauft. Weil dessen Bremsen beim Einparken nicht richtig funktionieren, überfährt er ein Blumenbeet und verursacht dabei einen Schaden i.h.v. 100€. Er fordert von H Schadensersatz aus § 280 I BGB. Zu Recht?

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Frage 3

K kauft bei V ein Scharnier, das V als "rostfrei" deklariert hat. K legt es zu seinen anderen Scharnieren in der Garage. Tatsächlich ist das Scharnier rostig und der Rost überträgt sich auf die anderen Scharniere. Den Rost fachmännisch zu entfernen, kostet pro Scharnier 5€. Welche Schadensersatzanspruchsgrundlage ist einschlägig?

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Frage 4

K kauft bei V ein Scharnier, das V als "rostfrei" deklariert hat. K legt es zu seinen anderen Scharnieren in der Garage. Tatsächlich ist das Scharnier rostig und der Rost überträgt sich auf die anderen Scharniere. Den Rost fachmännisch zu entfernen, kostet pro Scharnier 5€. Welche Schadensersatzanspruchsgrundlage ist einschlägig?

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