- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Bestimmung des Schuldverhältnisses
Gesamtschuld, §§ 421 ff. BGB
1.Verstehen
Gesamtschuld, §§ 421 ff. BGB
Gestörte Gesamtschuld: Einer der Gesamtschuldner wird geschützt durch ein vertragliches oder gesetzliches Haftungsprivileg (z.B. Ehegatten untereinander gem. § 1359 BGB, Eltern ggü. ihren Kindern gem. § 1664 I BGB; vgl. „Münchener Spielplatzfall“)
- Lösung zu Lasten des Privilegierten: Damit Nichtprivilegierter nicht unter Privilegierung leidet, wird Gesamtschuld im Innenverhältnis zum Privilegierten fingiert ⇨ Nichtprivilegierter kann Regress nehmen gem. § 426 BGB
- Privilegierter steht dann schlechter, als wenn er Schaden allein verursacht hätte (dann Privilegierung)
- Lösung zu Lasten des Nichtprivilegierten: Keine Regressmöglichkeit; BGH: bei gesetzlichen Haftungsprivilegien, da gesetzgeberische Wertungen Außenwirkung (auf Nichtprivilegierten)
- Mitverursachung bleibt so gänzlich unberücksichtigt
- h.L., Lösung zu Lasten des Geschädigten: Ersatzanspruch ggü. Nichtprivilegiertem gekürzt um Anteil des freigestellten Mitverursachers; BGH: Bei vertraglichen Haftungsprivilegien gleiches Ergebnis durch komplizierteres Regresskarussel
- Privilegierung zulasten dessen, den sie auch belasten soll
2.Wiederholen
Wir wirkt es sich auf den Ausgleichsanspruch aus, wenn einer der Gesamtschuldner aufgrund eines vertraglichen oder gesetzlichen Haftungsprivilegs nicht leisten muss?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Vater V beauftragt den Werkunternehmer W ein Spielhaus in seinem Garten für seine Tochter T aufzustellen. W arbeitet schlampig und bringt die Dachschindeln nicht sorgfältig an. Als Vater V leicht fahrlässig seine Aufsichtspflicht vernachlässigt (Verschuldensanteil 25%), klettert T auf das Dach. Durch die mangelhafte Arbeit des W (Verschuldensanteil 75%) fällt sie herab und bricht sich den Arm. Da V als Elternteil gem. § 1664 I BGB aufgrund eines Haftungsprivilegs nicht haftet, verlangt T nun Schadensersatz von W. Welchen Anteil ihres Schadens kann sie gegen W geltend machen?
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