Auszug

Gewährleistung: Konkurrenzen der Sachmängelgewährleistungen

1.
Verstehen

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Gewährleistung: Konkurrenzen der Sachmängelgewährleistungen

Geltung der strengeren Regelung, wenn sonst strengere Voraussetzungen unterlaufen würden, z.B. strengere Rücktrittsvoraussetzungen (insb. Fristsetzung zur Nacherfüllung, Verjährung und Haftungsausschluss gem. § 442 I 2 BGB)

  • Nach Schutzzweck und Schutzwürdigkeit
  • Abgrenzung nur problematisch, soweit sich Störung (z.B. Irrtum) tatsächlich auf Mangel bezieht

  • Schadensersatz aus c.i.c., §§ 280 I, 311 II, 241 II BGB wegen Aufklärungspflichtverletzung über Mangel verdrängt

Außer wenn Verkäufer arglistig, da nicht schutzwürdig

  • Anfechtung, wegen Eigenschaftsirrtum gem. § 119 II BGB über Mangelhaftigkeit verdrängt
    • Durch Verkäufer aber grds. möglich
      • Nicht, wenn Käufer dadurch vorteilhafte Rechte aus § 437 BGB entzogen
  • Anfechtung wegen Drohung / arglistiger Täuschung, § 123 BGB: Daneben anwendbar, da Verkäufer nicht schutzwürdig
  • Deliktische Haftung, §§ 823 ff. BGB wegen Mangelhaftigkeit verdrängt
    • Daneben anwendbar, solange nicht Kaufsache beeinträchtigt (unterschiedliche Schutzzwecke)
  • Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB, wegen Mangelhaftigkeit verdrängt: Auch wenn §§ 434 ff. verjährt oder vertraglich ausgeschlossen; auch nicht durch Verkäufer, wenn dadurch Käufer vorteilhafte Rechte aus § 437 entzogen

2.
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