Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis
Abtretung: Sicherungszession
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Abtretung: Sicherungszession
Kollision von Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt: z.B. Zwischenhändler kauft unter Eigentumsvorbehalt, darf Ware weiterveräußern aber tritt dafür Forderung aus Weiterverkauf an Vorbehaltsverkäufer ab
- Bei vorheriger Globalzession (z.B. an Bank) kann Forderung wegen Prioritätsprinzip nicht mehr wirksam an abgetreten Vorbehaltsverkäufer abgetreten werden ⇨ Zwischenhändler kann Geschäfte unterlassen (nicht lukrativ) oder Vertrag brechen
- BGH: Bank muss von vornherein auf Kundenforderungen verzichten, die üblicherweise Besicherung von Warenlieferungen im Rahmen von verlängerten Eigentumsvorbehalten dienen (Teilverzichtsklausel), sonst Globalzession sittenwidrig, § 138 BGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was passiert, wenn unter Waren unter verlängertem Eigentumsvorbehalt gekauft werden, die aus ihrem Verkauf entstehenden Forderungen dann aber zusätzlich zur Kreditsicherung an eine Bank abgetreten werden?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Zwischenhändler Z möchte bei Bank B ein Darlehen aufnehmen. Zur Sicherheit tritt er all seine Ansprüche gegen Kunden an B ab. Dann kauft er Waren von Großhändler G unter verlängertem Eigentumsvorbehalt, d.h. er darf die Waren sofort an Endkunden, z.B. den E, weiterveräußern, aber tritt dann zur Sicherung seine Kaufpreisforderungen an G ab. Wer ist Inhaber der Kaufpreisforderung gegen den Endkunden E?
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