Auszug

Arglistige Täuschung als Anfechtungsgrund, § 123 I Alt. 1 BGB

Täuschung durch Unterlassen

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Arglistige Täuschung als Anfechtungsgrund, § 123 I Alt. 1 BGB

Täuschung durch Unterlassen: Wenn Pflicht zum Handeln besteht

  • Insb. Aufklärungspflicht nach Treu und Glauben gem. § 242 BGB: Wenn Aufklärung nach Treu und Glauben und Verkehrsanschauung redlicherweise erwartet werden darf; z.B. bei Gebrauchtwagen wenn Unfallwagen, atypische Vornutzung oder angekauft von fliegendem Händler, der nicht im Kfz-Brief steht; z.B. bei Grundstücken über Schimmelbefall oder Lage in Naturschutzgebiet; z.B. bei Pferden über Vorerkrankungen; z.B. bei Ladenanmietung darüber, dass dort Nazi-Kleidung von „Thor Steinar“ verkauft werden soll
  • In diesem Zusammenhang immer auch an C.i.c. (fehlende Aufklärung als vorvertragliche Sorgfaltspflicht) und Mängelrechte (wenn Aufklärung Mangel betrifft) denken
  • Häufiges Klausurthema insb. im Assessorexamen (zweites Staatsexamen)

2.
Wiederholen

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Frage

Kann eine Täuschung auch in einem Unterlassen bestehen?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

A geht fälschlicherweise davon aus, B sei IT-Spezialist. B bemerkt dies. Weil A sich auf die nicht vorhandene Expertise des B verlässt, kauft er nach individueller Beratung einen Computer. Als A die Täuschung bemerkt, will er sich lieber von einem echten Spezialisten beraten lassen. Kann er den Kaufvertrag anfechten?

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