Auszug

Sicherungsübereignung: Sittenwidrigkeit, § 138 I BGB, der dinglichen Einigung

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Sicherungsübereignung: Sittenwidrigkeit, § 138 I BGB, der dinglichen Einigung

Übersicherung: Wert der sicherungsübereigneten Sache übersteigt Wert der zu sichernden Forderung erheblich (mehr als 150%, vgl. § 237 1 BGB)

  • Anfängliche Übersicherung: Missverhältnis von Anfang an
    • Sicherungsabrede unwirksam gem. § 138 I BGB bzw. bei AGB § 307 BGB
    • Dingliche Einigung unwirksam gem. § 138 I BGB: Keine Sicherungsübereignung
  • Nachträgliche Übersicherung: Missverhältnis entwickelt sich im Laufe der Zeit; z.B. aufgrund Ratenabzahlung; insb. auch bei revolvierenden Globalsicherheiten (Wert des Sicherungsgutes schwankt ständig, z.B. Warenlager mit wechselndem Bestand; z.B. Goldpreis steigt in Krise stark an)
    • Frühere Rspr.: Nichtig, wenn Wert der realisierbaren Sicherheiten Wert der Forderung um 110% übersteigt, bzw. der Verkehrswert um 150% (Zuschlag wegen Verwertungsrisiko); vermeidbar nur durch Freigabeklausel
    • Neue Rspr.: Durch ergänzende Vertragsauslegung gem. §§ 133 157 BGB gilt nach Treu und Glauben gem. § 242 Freigabeklausel (gesicherte Forderung nur bis Deckungsgrenze von Wert der Sicherheiten gedeckt) als stillschweigend vereinbart
      • Eher im Parteiinteresse
      • Dingliche Einigung wirksam
      • Aber Sicherungsgeber hat ermessensunabhängigen Freigabeanspruch aus Sicherungsabrede
      • Entgegenstehende Vereinbarung in Sicherungsabrede unwirksam gem. § 138 I BGB bzw. bei AGB § 307 BGB

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Wie verhält es sich, wenn bei der Sicherungsübereignung die übereignete Sache erheblich mehr Wert ist, als die gesicherte Forderung? Wie verhält es sich, wenn der Wert des Sicherungsguts sich verändert und nachträglich den Wert der gesicherten Forderung erheblich übersteigt?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

Schuldnner S übereignet Gläubiger G zur Sicherung einer Forderung i.H.v. 5.000€ ein wertvolles Gemälde im Wert von 10.000€. Welche Aussagen sind richtig?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Logo

Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Neben weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht, zum Thema Mobiliarsachenrecht findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
  • Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
  • Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
  • Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
  • Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
  • Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten
Jurahilfe.de App Vorschau

Das sagen unsere Nutzer

Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.

Anonymer Nutzer

Feedback aus der Community

s
Jurahilfe.de App Vorschau