- Zivilrecht
- Mobiliarsachenrecht
- Eigentumsübergang durch Rechtsgeschäft
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten, §§ 932-934 BGB
1.Verstehen
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten, §§ 932-934 BGB
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten, §§ 932-934 BGB
- Zur Überwindung fehlender Verfügungsbefugnis im Rahmen der Übereignung gem. §§ 929-931 BGB
- Im Interesse des Verkehrsschutzes: Erwerber soll sich auf Vermutung des § 1006 I 1 BGB verlassen dürfen
2.Wiederholen
Wenn der Veräußerer einer beweglichen Sache keine Verfügungsbefugnis hat, kann der Erwerber trotzdem Eigentum erwerben?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Als einziger Nachkomme seines verstorbenen Opas O wird E dessen Erbe. O lebte weit weg von E, E hat O nie kennengelernt und weiß auch nichts vom Tod des O. Zu den Besitztümern des O gehört ein Sportwagen, der in der Einfahrt von Os Grundstück parkt. Dieb D bricht das Auto auf und veräußert es an den Gutgläubigen G. Welche Aussagen sind richtig?
Künstler K veräußert eine Skulptur an Sammler S. S denkt in gutem Glauben, dass K der Eigentümer der Skulptur ist. Tatsächlich hat K sie aus dem Museum M gestohlen. S behält die Skulptur 10 Jahre lang. Welche Aussagen sind richtig?
Vermieter V vermietet einen Motorroller an Mieter E. Ohne Vs Wissen veräußert E den Motorroller an Dritten D. Welche Aussagen sind richtig?
Von wem erwirbt der Erwerber Eigentum beim gutgläubigen Erwerb?
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