Auszug

Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten, §§ 932-934 BGB

Gutgläubiger ErwerbErwerb vom Nichtberechtigten

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten, §§ 932-934 BGB

Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten, §§ 932-934 BGB

  • Zur Überwindung fehlender Verfügungsbefugnis im Rahmen der Übereignung gem. §§ 929-931 BGB
  • Im Interesse des Verkehrsschutzes: Erwerber soll sich auf Vermutung des § 1006 I 1 BGB verlassen dürfen

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Wenn der Veräußerer einer beweglichen Sache keine Verfügungsbefugnis hat, kann der Erwerber trotzdem Eigentum erwerben?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

Als einziger Nachkomme seines verstorbenen Opas O wird E dessen Erbe. O lebte weit weg von E, E hat O nie kennengelernt und weiß auch nichts vom Tod des O. Zu den Besitztümern des O gehört ein Sportwagen, der in der Einfahrt von Os Grundstück parkt. Dieb D bricht das Auto auf und veräußert es an den Gutgläubigen G. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 2

Künstler K veräußert eine Skulptur an Sammler S. S denkt in gutem Glauben, dass K der Eigentümer der Skulptur ist. Tatsächlich hat K sie aus dem Museum M gestohlen. S behält die Skulptur 10 Jahre lang. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 3

Vermieter V vermietet einen Motorroller an Mieter E. Ohne Vs Wissen veräußert E den Motorroller an Dritten D. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 4

Von wem erwirbt der Erwerber Eigentum beim gutgläubigen Erwerb?

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