- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Inhalt von Schadensersatzansprüchen allgemein
Kausalität und objektive Zurechnung
1.Verstehen
Kausalität und objektive Zurechnung
Kausalität und objektive Zurechnung: Schädigendes Ereignis muss für Schaden äquivalent kausal und objektiv zurechenbar (adäquat und nach Schutzzweck kausal) sein
2.Wiederholen
Wie müssen schädigendes Ereignis und Schaden zusammenhängen, damit der Schaden ersatzfähig ist?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
A verursacht schuldhaft einen Unfall, bei dem der Ferrari des B einen Kratzer abbekommt. Vor Schreck über den Lackschaden an seinem geliebten Sportwagen erleidet B einen Schock und muss ärztlich behandelt werden. Kann B die Heilbehandlungkosten gegenüber A geltend machen?
A verursacht schuldhaft einen Unfall, bei dem der Ferrari des B einen Kratzer abbekommt. Um rechtlichen Konsequenzen zu entgehen, flüchtet er zu Fuß. B möchte Schadensersatz und verfolgt daher den A. Dabei stürzt er und bricht sich das Bein. Kann B die Heilbehandlungkosten gegenüber A geltend machen?
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