- Zivilrecht
- Allgemeiner Teil des BGB
- Willenserklärung
Zugang
1.Verstehen
Zugang
Zugangsverweigerung / Zugangsverhinderung durch Empfänger: Vereitelung jedweden Zugangs; z.B. Empfänger montiert seinen Briefkasten ab
- Berechtigt: z.B. weil ungenügend frankiert, müsste Strafporto zahlen ⇨ Kein Zugang
- Unberechtigt ⇨ Zugang
Stell dir vor, du schickst einen wichtigen Brief mit einer Willenserklärung, doch der Empfänger verweigert den Zugang – vielleicht hat er sogar seinen Briefkasten abmontiert, um jedweden Zugang zu vereiteln. Was passiert dann mit der Zustellung? Bei der Zugangsverweigerung oder Zugangsverhinderung durch den Empfänger stehen wir vor einer wichtigen Fragestellung: Gilt eine Erklärung als zugegangen? Und wenn ja in welchem Zeitpunkt?
Ist die Verweigerung berechtigt, beispielsweise weil der Brief ungenügend frankiert wurde und der Empfänger Strafporto zahlen müsste, so findet kein wirksamer Zugang statt. Der Empfänger ist in solch einem Fall nicht verpflichtet, sich zusätzliche Kosten aufbürden zu lassen.
Aber wie sieht es aus, wenn die Verweigerung unberechtigt ist? Angenommen, es besteht keine nachvollziehbare Rechtfertigung für die Nichtannahme des Briefes – in diesem Fall würde der Zugang fiktiv hergestellt. Das bedeutet, der Brief gilt zu dem Zeitpunkt als zugegangen, zu dem der Empfänger ihn unter normalen Umständen hätte erhalten können.
In beiden Szenarien ist es wichtig, die Umstände genau zu betrachten. Warum wurde der Zugang verweigert? Gibt es eine plausible Erklärung oder ist es eine reine Verhinderungstaktik? Diese Fragen sind entscheidend für die Beurteilung der Rechtslage.
2.Wiederholen
Wie verhält es sich, wenn der Empfänger den Zugang verweigert oder verhindert?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Vermieter V will den Mietvertrag mit seinem Mieter M kündigen und schickt diesem ein Kündigungsschreiben per Post. M ahnt dies, möchte seine Wohnung aber nicht aufgeben. Kurzerhand montiert er seinen Briefkasten ab. Der Brief kann nicht zugestellt werden. Ist die Kündigung wirksam?
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