- Zivilrecht
- Allgemeiner Teil des BGB
- Weitere Einwendungen
Dissens, §§ 154, 155 BGB
1.Verstehen
Dissens, §§ 154, 155 BGB
Partieller Dissens: Einigungsmangel über accidentialia negotii (Nebenpunkte eines Vertrags)
- Offener Dissens, § 154 BGB: Parteien ist bewusst, dass keine vollständige Einigung erzielt
- Vorrang der Auslegung gem. §§ 133, 157 BGB, ob Vertrag als geschlossen oder nicht betrachtet wird
- Wenn dies zu keinem Ergebnis führt: Im Zweifel nicht geschlossen, § 154 I BGB
- Versteckter Dissens, § 155 BGB: Parteien meinen, sich geeinigt zu haben
- Vereinbartes gilt, soweit fehlerfrei, wenn anzunehmen, dass Vertrag ohne Bestimmung über fehlenden Punkt geschlossen worden wäre
2.Wiederholen
Welche Auswirkungen hat es, wenn sich die Parteien über die Nebenpunkte eines Vertrags nicht geeinigt haben? Macht es einen Unterschied, ob die Parteien den Einigungsmangel bemerken?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
A inseriert eine Kleinanzeige im Internet über den Verkauf einer Kaffeemaschine für 100€ „zur Abholung“. B meldet sich und will kaufen, A soll die Maschine aber versenden, da er sehr weit weg wohne. B ist einverstanden mit dem Kauf, besteht darauf, dass A die Kaffeemaschine abholen muss. Ist der Vertrag geschlossen?
A inseriert eine Kleinanzeige im Internet über den Verkauf einer Kaffeemaschine für 100€ „zur Abholung“. B meldet sich und will kaufen, A soll die Maschine aber versenden, da er sehr weit weg wohne. A ist einverstanden mit dem Kauf, besteht darauf, dass B die Kaffeemaschine abholen muss. Ist ein Vertrag geschlossen?
Welche Aussagen über die Haupt- und Nebenpunkte von Verträgen sind richtig?
A inseriert eine Kleinanzeige im Internet über den Verkauf einer Kaffeemaschine für 100€ „zur Abholung“. B meldet sich und will kaufen, A soll die Maschine aber versenden, da er sehr weit weg wohne. A ist einverstanden mit dem Kauf, besteht darauf, dass B die Kaffeemaschine abholen muss, was A nicht möchte. Ist der Vertrag geschlossen?
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