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Besitzdiener, § 855 BGB
1.Verstehen
Besitzdiener, § 855 BGB
Besitzdiener, § 855 BGB: Übt Sachherrschaft für Besitzherrn aus
- Besitzdiener nur Gewahrsamsinhaber
- Besitzherr unmittelbarer Besitzer: Auch ohne tatsächliches Verhältnis zur Sache (z.B. weil er sich auf einem anderen Kontinent aufhält)
2.Wiederholen
Was versteht man unter einem Besitzdiener? Wer hat bei der Besitzdienerschaft den unmittelbaren Besitz inne?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Schatzsuchers S beauftragt seinen Angestellten A im Amazonas nach einem Artefakt zu suchen. S bleibt in Deutschland, während A sich auf die Suche macht. Als A das Artefakt tatsächlich findet und zum ersten Mal in Händen hält (B weiß noch nichts von dem Fund), geht ihm die Frage durch den Kopf, wer Besitzer des Artefakts ist.
Während eines Firmenausflugs nutzt der Angestellte A den Betriebswagen, um Kollegen zum Restaurant zu bringen. Auf dem Rückweg bemerkt er, dass der Wagen gestohlen wurde. A sieht den Dieb D auf einem Parkplatz und beschließt, den Wagen zurückzuholen. Er zieht D aus dem Auto. Dieser stürzt und verletzt sich. Welche Aussagen sind richtig?
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