Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Besonderheiten im Schuldverhältnis
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle, §§ 307-309 BGB
InhaltskontrolleKlauselverboteUnangemessene BenachteiligungTransparenzgebotGeneralklausel
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle, §§ 307-309 BGB
Prüfungsreihenfolge
- Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit, § 309 BGB
- Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit, § 308 BGB
- Generalklausel und Transparenzgebot, § 307 I, II BGB
- Unangemessene Benachteiligung, § 307 I 1 BGB: Durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchgesetzt, ohne dessen Belange zu berücksichtigen und angemessenen Ausgleich zu gewähren
- Im Zweifel anzunehmen, § 307 II BGB, wenn mit Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren oder wesentliche Rechte oder Pflichten aus der Natur des Vertrags so eingeschränkt, dass Vertragszweck gefährdet
- Transparenzgebot, § 307 I 2 BGB: Unangemessene Benachteiligung auch, wenn Regelung nicht klar und verständlich
- Bestimmtheitsgebot: Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen müssen so genau beschrieben sein, dass keine ungerechtfertigten Beurteilungsspielräume, um zu verhindern, dass Vertragspartner von Durchsetzung bestehender Rechte abgehalten
- So klar und präzise wie möglich: Keine vermeidbaren Unklarheiten und Spielräume
- Begriffe wie „unangemessene Benachteiligung“ immer definieren
- Eselsbrücke: Prüfungsreihenfolge umgekehrt der Reihenfolge der gesetzlichen Normierung (erst § 309 BGB, dann § 308 BGB, dann § 307 BGB)
- Im Assessorexamen (zweites Staatsexamen) viel mit Grüneberg arbeiten, nichts auswendig lernen
2.Wiederholen
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Frage
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