Auszug
- Zivilrecht
- Allgemeiner Teil des BGB
- Geschäftsfähigkeit
Minderjährigenschutz
Minderjährigenschutz
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Minderjährigenschutz
Verhältnis des Minderjährigenschutzes und c.i.c.
- h.M.: Minderjährigenschutz geht vor c.i.c., pflichtwidriges Handeln führt nicht zu Schadensersatz
- Über c.i.c. darf keine quasivertragliche Haftung begründet werden; auch aus § 179 III 2 BGB ergibt sich, dass guter Glaube an Geschäftsfähigkeit nicht geschützt; § 109 II BGB regelt abschließend vertragsrechtliche Folgen der Täuschung (nur Widerruf, kein Schadensersatz)
- h.M.: Aber Haftung aus c.i.c. wenn Vertragsverhandlungen mit Zustimmung der Eltern, § 179 III 2 BGB analog
- Vergleichbare Interessenlage wie beim Vertreter ohne Vertretungsmacht, §§ 177 ff. BGB mit Zustimmung der Eltern
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Frage
Wie ist das Verhältnis des Minderjährigenschutzes zur c.i.c.?
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