Auszug

Schadensersatz, §§ 989 ff. BGB

Schadensersatz wegen unredlichen Besitzes

1.
Verstehen

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Schadensersatz, §§ 989 ff. BGB

Schadensersatz wegen unredlichen Besitzes, §§ 989 ff. BGB

  1. Vindikationslage im Zeitpunkt der schädigenden Handlung
  2. Besitzer nicht schutzwürdig durch EBV
    • Nach Rechtshängigkeit, § 989 BGB
    • Bösgläubigkeit bei Besitzerwerb, §§ 989, 990 I 1 BGB: Analog § 932 II BGB mit Blick auf eigene Besitzberechtigtung
    • Spätere positive Kenntnis, §§ 989, 990 I 2 BGB
  3. Verschlechterung / Untergang / Unmöglichkeit der Herausgabe
  4. Verschulden bzgl. Verschlechterung / Untergang / Unmöglichkeit der Herausgabe

2.
Wiederholen

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Frage

Unter welchen Voraussetzungen ist der Besitzer im EBV zum Schadensersatz verpflichtet?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

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Frage 1

Dieb D stiehlt das Fahrrad des A und veräußert es an den B, der genau weiß, dass es sich um Diebesgut handelt. Als B das Fahrrad nicht mehr gefällt, entsorgt er es in einer Schrottpresse. Kann A von B Schadensersatz verlangen?

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Frage 2

Der unerkannt geisteskranke A vermietet B sein Fahrrad. Es ist vertraglich vereinbart, dass B das Rad nur für Stadtfahrten nutzt. Als B dennoch eine wilde Downhill-Fahrt unternimmt, für die das Rad nicht geeignet ist, kommt es zu einem Unfall und das Rad wird zerstört. Hat A gegen B einen Anspruch auf Schadensersatz?

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Frage 3

Der unerkannt geisteskranke A vermietet B sein Fahrrad, damit dieser es dem C vermieten kann. C verursacht grob fahrlässig einen Unfall, bei dem das Rad zerstört wird. Hat A einen Anspruch auf Schadensersatz ggü. C?

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Frage 4

Der unerkannt geisteskranke A vermietet B sein Fahrrad. Es ist vertraglich vereinbart, dass B das Rad nur für Stadtfahrten nutzt. Als B dennoch eine wilde Downhill-Fahrt unternimmt, für die das Rad nicht geeignet ist, kommt es zu einem Unfall und das Rad wird zerstört. Hat A gegen B einen Anspruch auf Schadensersatz?

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