Auszug

Mietvertrag: Pflichten von Vermieter und Mieter

MietvertragMietrechtMietvertragsrechtPflichten des Vermieters

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Mietvertrag: Pflichten von Vermieter und Mieter

Pflichten des Vermieters

  • Dauerverpflichtung Sache zu überlassen und zu erhalten, § 535 I 1 BGB
  • Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch durch Mieter ist keine Pflichtverletzung, § 538 BGB (missverständlich formuliert „hat nicht zu vertreten“)
  • Hauptpflicht auch Verpflichtung zur Instandhaltung / Reparatur: Erhaltung ist Erfüllungs- nicht Gewährleistungspflicht
    • Ersatz / Wiederaufbau / Neuerrichtung bei Untergang der Mietsache: Dann Unmöglichkeit, § 275 BGB

    • Häufig in „Schönheitsreparaturklauseln“ auf Mieter abgewälzt
      • Jedoch starre Klauseln in AGB oft ungültig (z.B. alle 3 Jahre streichen), da unangemessene Benachteiligung gem. § 307 I BGB
      • Nach Rspr. Entgeltcharakter, da Vermieter in Mietkalkulation fehlende eigene Reparaturpflicht einrechnet und entsprechend verbillig ⇨ Bei Unmöglichkeit, § 275 BGB im Wege ergänzender Vertragsauslegung in Zahlungsanspruch umgewandelt: z.B. Haus wird nach Auszug abgerissen, hinsichtlich Renovierung Zweckfortfall, Mieter muss ersparte Aufwendungen zahlen, da er sich darauf bei Vertragsschluss redlicherweise hätte einlassen müssen

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Welche Pflichten ergeben sich für den Vermieter aus dem Mietverhältnis? Wer hat für Reparaturen aufzukommen? Kann der Vermieter den Mieter zu „Schönheitsreparaturen“ verpflichten?

Logo

Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Neben weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht, zum Thema Vertragliche Schuldverhältnisse findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
  • Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
  • Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
  • Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
  • Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
  • Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten
Jurahilfe.de App Vorschau

Das sagen unsere Nutzer

Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.

Anonymer Nutzer

Feedback aus der Community

s
Jurahilfe.de App Vorschau