Auszug
- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Miete, Leasing, Pacht, Leihe, Darlehen
Mietvertrag: Pflichten von Vermieter und Mieter
MietvertragMietrechtMietvertragsrechtPflichten des Vermieters
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Mietvertrag: Pflichten von Vermieter und Mieter
Pflichten des Vermieters
- Dauerverpflichtung Sache zu überlassen und zu erhalten, § 535 I 1 BGB
- Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch durch Mieter ist keine Pflichtverletzung, § 538 BGB (missverständlich formuliert „hat nicht zu vertreten“)
- Hauptpflicht auch Verpflichtung zur Instandhaltung / Reparatur: Erhaltung ist Erfüllungs- nicht Gewährleistungspflicht
- Ersatz / Wiederaufbau / Neuerrichtung bei Untergang der Mietsache: Dann Unmöglichkeit, § 275 BGB
- Häufig in „Schönheitsreparaturklauseln“ auf Mieter abgewälzt
- Jedoch starre Klauseln in AGB oft ungültig (z.B. alle 3 Jahre streichen), da unangemessene Benachteiligung gem. § 307 I BGB
- Nach Rspr. Entgeltcharakter, da Vermieter in Mietkalkulation fehlende eigene Reparaturpflicht einrechnet und entsprechend verbillig ⇨ Bei Unmöglichkeit, § 275 BGB im Wege ergänzender Vertragsauslegung in Zahlungsanspruch umgewandelt: z.B. Haus wird nach Auszug abgerissen, hinsichtlich Renovierung Zweckfortfall, Mieter muss ersparte Aufwendungen zahlen, da er sich darauf bei Vertragsschluss redlicherweise hätte einlassen müssen
2.Wiederholen
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Frage
Welche Pflichten ergeben sich für den Vermieter aus dem Mietverhältnis? Wer hat für Reparaturen aufzukommen? Kann der Vermieter den Mieter zu „Schönheitsreparaturen“ verpflichten?
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