Auszug

Insichgeschäft, § 181 BGB

Insichgeschäft

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Insichgeschäft, § 181 BGB

Rechtsfolgen des Insichgeschäfts

  • Schwebend unwirksam bis Genehmigung oder Verweigerung, analog § 177 BGB
    • Ausnahmsweise wirksam, wenn Interessenkollision und Gefährdung des Vertretenen ausgeschlossen

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
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