Auszug

Ersatz des Verzögerungsschadens, §§ 280 I, II, 286 BGB

Verzögerungsschaden; Verzugsschaden

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Ersatz des Verzögerungsschadens, §§ 280 I, II, 286 BGB

Ersatz des Verzögerungsschadens / Verzugsschadens, §§ 280 I, II, 286 BGB: Schadensersatz neben der Leistung für Schaden durch und ab Eintritt des Schuldnerverzugs (dann spezieller als einfacher Schadensersatz gem. § 280 I BGB)

  • z.B. Rechtsverfolgungskosten: Insb. Anwalts- und Inkassogebühren („Gebührenschaden“); Aufwendungen, die zur Wahrung und Durchsetzung der Rechte des Gläubigers erforderlich und zweckmäßig sind; (auch bei einfach gelagerten Fällen darf ein Anwalt in Anspruch genommen werden); z.B. Tanken an Selbstbedienungstankstelle, ohne zu bezahlen, zur Aufspürung fallen Detektiv- und Anwaltskosten an
    • Kosten für anwaltliches Mahnschreiben: Mahnung begründet erst Verzug, d.h. nicht Schaden durch Verzug
  • z.B. Geltendmachung höherer Zinsen als gesetzlicher Zinssatz, §§ 288, 286 I 2 BGB: Anspruch auf Prozesszinsen ergibt sich aus § 291 BGB, höhere Zinsen können regelmäßig als Verzugszinsen geltend gemacht werden

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In welchen Fällen besteht ein Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens?

3.
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Frage 1

Hersteller H soll Druckerei D am 01.04. eine neue Druckerpresse liefern. Um Platz zu schaffen, lässt D am 31.03. die alte Presse abbauen und verschrotten. H liefert kurzfristig erst am 03.04. Durch den ungeplanten Produktionsstillstand entgeht G ein Gewinn i.H.v. 50.000€. Hat er einen Ersatzanspruch?

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Frage 2

Hersteller H soll Druckerei D am 01.04. eine neue Druckerpresse liefern. Um Platz zu schaffen, lässt D am 31.03. die alte Presse abbauen und verschrotten. H liefert kurzfristig erst am 03.04. Durch den ungeplanten Produktionsstillstand entgeht D ein Gewinn i.H.v. 50.000€. Hat er einen Ersatzanspruch?

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