Auszug

Gefälligkeitsverhältnis

GefälligkeitsverhältnisGefälligkeit

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Gefälligkeitsverhältnis

Gefälligkeitsverhältnis: Eingehung bloß freundschaftlicher, familiärer oder gesellschaftlicher Verpflichtung, ohne dass rechtlich Anspruch auf Leistung besteht

  • Kein Rechtsbindungswille
  • Auslegung analog §§ 133, 157 BGB: Aus Sicht objektiven Betrachters (keine direkte Anwendung, da nicht Inhalt der Willenserklärung ausgelegt wird, sondern ob eine solche vorliegt)
  • Verpflichtetfühlen unbeachtlich

2.
Wiederholen

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Frage

Was ist ein Gefälligkeitsverhältnis?

3.
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Frage 1

A und B haben Hunger. B bietet an, mit dem Fahrrad des A zum Bäcker zu fahren und Brötchen zu holen. A stimmt zu. Auf der Fahrt verursacht B fahrlässig einen Unfall, das Fahrrad ist komplett zerstört. Kann A Schadensersatz verlangen?

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Frage 2

A fragt B auf der Straße nach dem schnellsten Weg zu seinem Kunden K. B gibt ihm eine völlig falsche Auskunft. A verfährt sich deshalb und kommt viel zu spät. K ist verärgert und schließt nur deshalb ein großes Geschäft mit A nicht ab. A entgeht ein Millionengewinn. Kann A von B vertraglichen Schadensersatz fordern?

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Frage 3

A und B haben Hunger. B bietet an, mit dem Fahrrad des A zum Bäcker zu fahren und Brötchen zu holen. A stimmt zu. Auf der Fahrt verursacht B fahrlässig einen Unfall, das Fahrrad ist komplett zerstört. Kann A Schadensersatz verlangen?

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