- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Kaufvertrag
Gewährleistung: Mangel, §§ 434, 435 BGB
1.Verstehen
Gewährleistung: Mangel, §§ 434, 435 BGB
Mangel, §§ 434, 435 BGB: Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit, d.h. der tatsächlichen von der geschuldeten Beschaffenheit
- Sachmangel, § 434 BGB
- Rechtsmangel, § 435 BGB
2.Wiederholen
Was versteht man unter einem Mangel?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
A kauft bei B ein gebrauchtes Fahrrad. B gibt an, dass er das Fahrrad vor einem Jahr neu gekauft hat. Im Nachhinein findet A heraus, dass das Fahrrad beim Kauf bereits 4 Jahre alt war. Das Fahrrad funktioniert tadellos. Liegt ein Mangel vor?
A kauft bei B ein gebrauchtes Fahrrad. B liefert dem A stattdessen ein funktionsgleiches ähnliches Modell mit vergleichbarem Wert. Das Fahrrad funktioniert tadellos. Liegt ein Mangel vor?
A kauft bei B ein gebrauchtes Fahrrad. Im Nachhinein findet A heraus, dass B das Rad von C gestohlen hat. Das Fahrrad funktioniert tadellos. Liegt ein Mangel vor?
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