Auszug

Verwendung

Verwendung

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Verwendung

Verwendung: Aufwendung, die Sache zugutekommt

  • Genaue Voraussetzungen umstritten
    • h.L., weiter Begriff: Aufwendung (freiwilliges Vermögensopfer), die einer Sache zugutekommt durch Wiederherstellung, Erhaltung, Verbesserung
    • BGH, enger Begriff: Zusätzlich muss Aufwendung die Sache als solche erhalten, darf sie nicht grundlegend verändern (z.B. nicht Hausbau auf Grundstück) ⇨ Keine „sachändernden Aufwendungen
      • Interessen des Besitzers schlecht geschützt, da z.B. nur Wegnahmerecht des § 997 BGB, nicht Verwendungsersatz gem. §§ 994 ff. BGB

2.
Wiederholen

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Frage

Was versteht man unter einer Verwendung“?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

Welche Aussagen über die Begriffe „Schaden“, „Aufwendung“ und „Verwendung“ sind richtig?

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Frage 2

Dieb D stiehlt das Fahrrad des A und veräußert es an den gutgläubigen B. Für 200€ lässt B die defekten Bremsen des A austauschen. Kann er von A dafür Ersatz verlangen?

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Frage 3

Dieb D stiehlt das Fahrrad des A und veräußert es an den gutgläubigen B. Für 200€ lässt B das Rad neu lackieren. Der Wert des Fahrrads erhöht sich um 50€. Kann er von A dafür Ersatz verlangen?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 4

Dieb D stiehlt das Fahrrad des A und veräußert es an den gutgläubigen B. Für 200€ lässt B die defekten Bremsen des A austauschen. Hat A einen durchsetzbaren Anspruch auf Herausgabe, wenn B Ersatz verlangt?

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