Stellvertretung, §§ 164 ff. BGB

Handeln „unter fremdem Namen“Handeln unter fremdem NamenNamenstäuschungIdentitätstäuschung

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Stellvertretung, §§ 164 ff. BGB

Handeln „unter fremdem Namen“: Wenn man sich bei Abschluss des Geschäfts durch Täuschung als jemand anders ausgibt; z.B. über fremdes Benutzerkonto Waren im Internet bestellt

  • Handeln „in fremdem Namen“ (⇨ Vertretung): Wenn man in eigener Identität bei Abschluss des Geschäfts erkennbar für einen anderen handelt

  • Namenstäuschung, wenn es Vertragspartner nicht auf Identität ankommt (insb. weil keine Sekundäransprüche in Betracht)

    • Insb. wenn Leistungen sofort ausgetauscht: z.B. Gebrauchtwagenkauf gegen Barzahlung

    • Eigenes Geschäft des Handelnden: Kein Vertreterhandeln

  • Identitätstäuschung, wenn es Vertragspartner auf Identität ankommt (insb. weil Sekundäransprüche in Betracht)

    • Insb. wenn Leistungen nicht sofort ausgetauscht: z.B. bei Gebrauchtwagenkauf spätere Überweisung vereinbart

    • Analoge Anwendung der §§ 164 ff. BGB: Situation behandelt wie beim Vertreter ohne Vertretungsmacht

      • Wenn Vertretungsmacht oder Genehmigung durch echten Namensträger ⇨ Vertrag kommt mit echtem Namensträger zustande

      • Wenn keine Vertretungsmacht oder GenehmigungHaftung des Handelnden wie Vertreter ohne Vertretungsmacht analog § 179 BGB

2.
Wiederholen

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Frage

Was passiert, wenn eine Person nicht erkennbar für einen anderen auftritt, sondern sich als dieser ausgibt?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

A ist Stammkunde des Online-Händlers H, der bei seinen Stammkunden ausnahmsweise auf die Zahlungsweise „Vorkasse“ verzichtet und den „Kauf auf Rechnung“ ermöglicht, bei dem die Ware schon vor Zahlung ausgeliefert wird. B loggt sich heimlich in den Account des A ein und bestellt Ware bei H. H verlangt Zahlung von A. Welcher Aussagen sind richtig?

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