Auszug
- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Sperrwirkung des EBV, § 993 I a.E. BGB
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Sperrwirkung des EBV, § 993 I a.E. BGB
- Auch rechtsgrundloser Besitzer nutzungsersatzpflichtig: z.B. nichtiger Mietvertrag, Miete bezahlt (daher kein unentgeltlicher Besitz gem. § 988 BGB)
- Ausnahme von der Sperrwirkung des EBV betreffend Nutzungsersatz
- Auch redlicher, unverklagter Besitzer muss Nutzungen herausgeben, da sonst Wertungswiderspruch durch unterschiedliche Herausgabepflichten abhängig davon, ob nur Kausalgeschäft unwirksam (aber Übereignung wirksam ⇨ kein EBV wegen Eigentumsübergang ⇨ Nutzungsherausgabe gem. § 818 I BGB) oder auch Übereignung unwirksam (dann EBV ⇨ kann Nutzungen bis auf Übermaßfrüchte gem. § 993 I BGB behalten)
- Dogmatische Konstruktion umstritten
- Rspr.: Analoge Anwendung von § 988 (für unentgeltlichen Besitz), da §§ 987 ff. BGB Rückgriff auf Bereicherungsrecht ausschließen
- Im Dreipersonenverhältnis (z.B. Sache rechtsgrundlos von Zwischenhändler erworben, Eigentümer will Nutzungsersatz von Erwerber) können Gegenrechte ggü. Drittem (z.B. Entgeltleistung an Zwischenhändler) nicht Eigentümer entgegen gehalten werden ⇨ Privilegierung durch EBV für Erwerber ins Gegenteil verkehrt
- h.L.: Ausnahmsweise (Durchbrechung des § 993 I a.E. BGB) Anwendung der §§ 812 ff. BGB trotz EBV
- Im Zweipersonenverhältnis gelangen beide zum gleichen Ergebnis
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Verhindert die Sperrwirkung des EBV auch den Nutzungsersatz, wenn der Besitzer nicht unentgeltlich aber rechtsgrundlos besitzt?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Der unerkannt geisteskranke A vermietet B sein Fahrrad. Als herauskommt, dass der Mietvertrag nichtig war, verlangt A Ersatz für die Zeit, in der B das Rad nutzen konnte. Zu recht?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Neben weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht, zum Thema Gesetzliche Schuldverhältnisse findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
s

© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.