Auszug
- Zivilrecht
- Allgemeiner Teil des BGB
- Stellvertretung
Stellvertretung, §§ 164 ff. BGB
Ausnahmen vom OffenkundigkeitsprinzipGeschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs von Ehegatten
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Stellvertretung, §§ 164 ff. BGB
Ausnahmen vom Offenkundigkeitsprinzip: Entbehrlichkeit der Erkennbarkeit des Handelns in fremdem Namen
- „Verdecktes Geschäft für den, den es angeht“: Vertretung nicht aufgedeckt, d.h. Vertragspartner denkt, er schließt Geschäft mit Vertreter
- Grds. Erklärer selbst Vertragspartner
- Ausnahmsweise Hintermann Vertragspartner, wenn kein schutzwürdiges Interesse an Wahl des Vertragspartners wird: Teleologische Reduktion des § 164 I 2 BGB
- Beispiele
- Insb. bei Eigentumserwerb, wenn Erwerber vertreten („Übereignung an den, den es angeht“): z.B. Wegstellen von Altpapier keine Eigentumsaufgabe, § 959 BGB, sondern Übereignung an Verwerter
- Insb. bei Bargeschäften des täglichen Lebens: Soweit tatsächlich bezahlt
- „Offenes Geschäft für den, den es angeht“: Vertretung aufgedeckt, aber Vertretener nicht benannt, d.h. Vertragspartner weiß, dass er Geschäft nicht mit Vertreter schließt, kennt aber Identität des Vertretenen nicht
- Hintermann Vertragspartner: Vertragspartner nicht schutzwürdig, wenn er unter diesen Umständen Vertrag schließt
- Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs von Ehegatten, § 1357 BGB: Ehegatte mitverpflichtet; Vertragspartner hat zwei Schuldner (obwohl er daran kein schutzwürdiges Interesse hat, es ist für ihn ein „Geschenk des Himmels“)
2.Wiederholen
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Frage
In welchen Fällen muss das Auftreten im Namen des Vertretenen nicht offenkundig werden?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A kauft für B Brötchen bei Händler H, ohne dabei zu erwähnen, dass er im Namen des B auftritt. Er bezahlt und liefert die Brötchen bei B ab. Als B die Brötchen essen möchte, stellt er fest, dass diese verdorben sind. Kann er eigene Gewährleistungsrechte gegen H geltend machen?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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