- Zivilrecht
- Mobiliarsachenrecht
- Eigentumsübergang durch Rechtsgeschäft
Geheißerwerb
1.Verstehen
Geheißerwerb
Voraussetzungen
- Antizipierte Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber
- Übergabe durch Dritten (Besitzer) an Erwerber
- Kein eigener Besitz des Veräußerers (sonst eigene Übergabe durch Veräußerer), d.h. Dritter weder Besitzdiener, § 855 BGB, noch Besitzmittler, §§ 868 ff. BGB
- Besitzverschaffungsmacht (Weisung) des Veräußerers ersetzt Besitz als Publizitätstatbestand
2.Wiederholen
Welche Voraussetzungen hat der Geheißerwerb?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Käufer K bestellt ein Buch bei Verkäufer V, der es direkt vom Lieferanten L an K schicken lässt. Was K und V nicht wissen: L ist gar nicht Eigentümer des Buches, sondern hat es sich von Eigentümer E ausgeliehen, der es wiederhaben möchte. Welche Aussagen sind richtig?
Käufer K bestellt einen Stuhl von Verkäufer V, der diesen Stuhl nicht vorrätig hat. V bestellt den Stuhl beim Hersteller H und lässt ihn direkt an K liefern. Welche Aussagen sind richtig?
Käufer K kauft eine Uhr bei Verkäufer V, der bei Hersteller H bestellt und direkt an K liefert lassen möchte. H möchte aber hinter dem Rücken des V ein eigenes Geschäft im eigenen Namen mit K abschließen. K hält den H für eine Hilfsperson des V. Welche Aussagen sind richtig?
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