- Zivilrecht
- Allgemeiner Teil des BGB
- Geschäftsfähigkeit
Geschäftsunfähigkeit, §§ 104 f. BGB
1.Verstehen
Geschäftsunfähigkeit, §§ 104 f. BGB
Rechtsfolgen
- Abgegebene Willenserklärung nichtig, § 105 I BGB
- Kann auch keine Willenserklärung empfangen, § 131 I BGB
2.Wiederholen
Welche Rechtsfolgen hat die Geschäftsunfähigkeit?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
A ist schwer dement und nicht mehr zur freien Willensbildung fähig. Verwirrt geht er ins Autohaus des B und kauft dort einen teuren Sportwagen. Als ihm sein Kauf präsentiert wird, ist A so begeistert, dass er einen Moment völliger Klarheit erlebt. Im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte nimmt er den Wagen entgegen und braust davon. Wie ist die Rechtslage?
A ist sechs Jahre alt. Er möchte sich ein Spielzeug kaufen. Geht das?
Der unerkannt geisteskranke A vermietet B sein Fahrrad. Es ist vertraglich vereinbart, dass B das Rad nur für Stadtfahrten nutzt. Als B dennoch eine wilde Downhill-Fahrt unternimmt, für die das Rad nicht geeignet ist, kommt es zu einem Unfall und das Rad wird zerstört. Hat A gegen B einen Anspruch auf Schadensersatz?
Der unerkannt geisteskranke A vermietet B sein Fahrrad. Als herauskommt, dass der Mietvertrag nichtig war, verlangt A Ersatz für die Zeit, in der B das Rad nutzen konnte. Zu recht?
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