Auszug

Zugang

BoteErklärungsboteEmpfangsboteEmpfangsvertreter

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Zugang

Übermittlung durch Dritte: Abgrenzung zwischen Erklärungsbote, Empfangsbote und Empfangsvertreter

  • Erklärungsbote: Hilfsperson des Erklärers; z.B. minderjähriges Kind nimmt Brief an für Eltern
    • Eselsbrücke: „Ist das Kindlein noch so klein, kann es doch schon Bote sein
    • Zugang erst mit tatsächlicher Weiterleitung an Empfänger

  • Empfangsbote: Hilfsperson des Empfängers, „menschlicher Briefkasten“ (z.B. auch in Machtbereich gelangt, wenn ein Ehegatte Erklärung außerhalb der Wohnung erhalten hat); z.B. Ehegatten und andere zusammenlebende Erwachsene, Sekretärin, Lagerhalter einer Baugesellschaft
    • Zugang, wenn normalerweise Weiterleitung an Empfänger zu erwarten

    • Voraussetzungen
    1. Regelmäßiger Kontakt zum Machtbereich des Empfängers ⇨ auf gewisse Dauer angelegte Beziehung und persönliche oder vertragliche Beziehung; auch kraft Verkehrsanschauung
    2. Aufgrund Reife und Fähigkeit geeignet scheinend, Erklärungen an Empfänger weiterzuleiten

  • Empfangsvertreter: Mit Vertretungsmacht für Empfänger
    • Zugang schon bei Empfangsvertreter, § 164 III BGB
Kompakt

Stell dir vor, du schickst deinen Freund los, um eine wichtige Nachricht zu überbringen – aber wann genau gilt diese Nachricht als zugestellt? In der juristischen Praxis ist die Frage, wann eine durch Dritte übermittelte Willenserklärung als zugegangen gilt, von großer Bedeutung. Dabei spielen der Erklärungsbote, der Empfangsbote und der Empfangsvertreter jeweils eine eigene Rolle. Doch wie unterscheiden sie sich und welchen Einfluss haben sie auf den Zugang von Willenserklärungen?

Nehmen wir als Erstes den Erklärungsboten – das ist die Hilfsperson des Erklärers, also der Person, die die Botschaft sendet. Kannst du dir vorstellen, dass sogar ein minderjähriges Kind, vielleicht dein kleiner Cousin, rechtlich gesehen ein Erklärungsbote sein kann? Dabei ist es entscheidend, dass die Willenserklärung erst dann als zugegangen gilt, wenn sie der Empfänger tatsächlich erhält. Der Moment, in dem das Kind den Brief weiterreicht, ist hier also der Schlüssel.

Jetzt zum Empfangsboten – dieser steht auf der Seite des Empfängers der Nachricht und agiert wie ein menschlicher Briefkasten. Aber was passiert, wenn der Bote beispielsweise dein Mitbewohner ist und er die Nachricht erhält, während du nicht daheim bist? In diesem Fall gilt die Nachricht als zugegangen, wenn normalerweise mit einer Weiterleitung an dich zu rechnen ist. Hierfür muss der Empfangsbote regelmäßig Kontakt zu deinem Machtbereich haben und geeignet erscheinen, Erklärungen an dich weiterzuleiten. Interessanterweise ist sogar die allgemeine Verkehrsanschauung ein Faktor: Es kommt also darauf an, was üblicherweise in solchen Situationen erwartet wird.

Zuletzt der Empfangsvertreter – und hier wird es besonders interessant, denn dieser handelt mit Vertretungsmacht für den Empfänger. Wenn deine Sekretärin mit der Macht ausgestattet ist, Erklärungen für dich entgegenzunehmen, dann gilt eine Willenserklärung bereits in dem Moment als zugegangen, in dem sie deine Sekretärin erreicht, laut § 164 III BGB.

Diese Rollen sind entscheidend für das Verständnis, wie und wann eine Willenserklärung als zugegangen gilt.

Ausführlich

2.
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Frage

In welchem Zeitpunkt gelten durch Dritte übermittelte Willenserklärungen als zugegangen? Wie unterscheiden sich Erklärungsbote, Empfangsbote und Empfangsvertreter?

3.
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Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

Mieter M möchte seine Wohnung fristgemäß kündigen. Er verfasst eine schriftliche Kündigung und möchte sie seinem zwölfjährigen Vermieter V persönlich überbringen. Der ist jedoch gerade mit seiner Oma im Urlaub. Stattdessen nehmen seine Eltern die Kündigung entgegen. Sie übergeben sie dem V erst zwei Wochen später, als V heimkommt. Die Frist für den Kündigungszeitpunkt ist da schon verstrichen. Wann ist die Kündigung zugegangen?

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Frage 2

Mieter M möchte seine Wohnung fristgemäß kündigen. Er verfasst eine schriftliche Kündigung und möchte sie Vermieter V persönlich überbringen. Der ist jedoch gerade im Urlaub. Stattdessen nimmt seine zwölfjährige Tochter T die Kündigung entgegen. Sie übergibt sie dem V erst zwei Wochen später, als V heimkommt. Die Frist für den Kündigungszeitpunkt ist da schon verstrichen. Wann ist die Kündigung zugegangen?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 3

Mieter M möchte seine Wohnung fristgemäß kündigen. Er verfasst eine schriftliche Kündigung und möchte sie Vermieter V persönlich überbringen. Der ist jedoch gerade im Urlaub. Stattdessen nimmt seine Frau F die Kündigung entgegen. Sie übergibt sie dem V erst zwei Wochen später, als V heimkommt. Die Frist für den Kündigungszeitpunkt ist da schon verstrichen. Wann ist die Kündigung zugegangen?

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