Auszug

Missbrauch der Vertretungsmacht

Missbrauch der Vertretungsmacht

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Missbrauch der Vertretungsmacht

Missbrauch der Vertretungsmacht: Handeln im Rahmen der Vertretungsmacht (nach außen) verletzt gleichzeitig Pflichten aus Innenverhältnis; „Überschreitung des rechtlichen Dürfens“ (nicht des „rechtlichen Könnens“, wie beim Vertreter ohne Vertretungsmacht); z.B. Prokura gem. § 50 I HGB nicht im Außenverhältnis beschränkbar, jedoch im Innenverhältnis z.B. durch Arbeitsvertrag

  • Vertretergeschäft verpflichtet Vertretenen grds. trotzdem: Vertretener trägt grds. das Missbrauchsrisiko im Außenverhältnis; Regress im Innenverhältnis gegen Vertreter möglich
  • Es sei denn Dritter nicht schutzwürdig: Ausnahmsweise keine Wirkung für und gegen den Vertretenen bei Kollusion und Evidenz

2.
Wiederholen

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Frage

Was versteht man unter Missbrauch der Vertretungsmacht? Führt dies grds. zur Unwirksamkeit des Geschäfts?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

A möchte den B bevollmächtigen. Um nach außen zu zeigen, dass B sein volles Vertrauen genießt, erteilt er ihm Generalvollmacht. Mit B vereinbart er aber, dass dieser keine Fahrzeuge für A ankaufen darf. Dennoch kauft B im Namen des A einen Sportwagen beim Händler H. Diesem erzählt er im Laufe der Vertragsverhandlungen, von der Vereinbarung mit A, keine Fahrzeuge kaufen zu dürfen. Als H von A Zahlung verlangt, weist dieser die Forderung empört zurück. Muss er dennoch bezahlen?

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