Auszug
- Zivilrecht
- Allgemeiner Teil des BGB
- Geschäftsfähigkeit
Lediglich rechtlicher Vorteil
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Lediglich rechtlicher Vorteil
Grundstücksübereignung, §§ 873 I, 925 BGB: Regelmäßig als lediglich rechtlich vorteilhaft angesehen
- Führt zur Entstehung öffentlicher Lasten (z.B. Grunderwerb- und Grundsteuerpflicht)
- Unschädlich, da nur mittelbarer Nachteil
- Unschädlich, da in Umfang begrenzt und wirtschaftlich derart unbedeutend, dass deshalb Verneinung des Geschäfts durch gesetzlichen Vertreter nicht zu rechtfertigen (Mitwirkungserfordernis wäre Formalismus)
- Belastung mit Grundpfandrecht: Unschädlich, da evtl. Befriedigung nur aus Grundstück, nicht Privatvermögen
- Belastung mit Nießbrauch, §§ 1030 ff. BGB: Unschädlich, wenn Nießbraucher, abweichend von §§ 1041 2, 1047, auch Kosten außergewöhnlicher Ausbesserungen, Erneuerungen und Grundstückslasten zu tragen hat, der Eigentümer also nicht Aufwendungs- oder Verwendungsersatz nach §§ 1049, 677 ff. BGB zu zahlen hat
- Vermietetes Grundstück, da gem. § 566 I BGB aus Übereignung Pflichten aus Mietvertrag erwachsen („Kauf bricht nicht Miete“)
- Eigentumswohnung: Wenn Pflichten aus WEG, §§ 14 ff. WEG, insb. Gesamtschuldnerschaft für Verbindlichkeiten der Eigentümergemeinschaft
- Belastung mit Reallast, §§ 1105 ff. BGB: Wegen persönlicher Haftung, § 1108 BGB, rechtlich nachteilhaft
- Wenn sonstige Haftung mit persönlichem Vermögen, d.h. nicht nur aus Grundstück
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
In welchen Fällen werden Grundstücksübereignungen als lediglich rechtlich vorteilhaft angesehen und in welchen Fällen als rechtlich nachteilhaft?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Die siebenjährige A hat eine reiche Tante. Diese will ihr drei Grundstücke übereignen. Das erste ist unbebaut. Auf dem zweiten steht ein vermietetes Wohngebäude. Das dritte ist noch mit einer Grundschuld belastet. Außerdem soll T noch eine Eigentumswohnung bekommen. Welche Übereignung ist wirksam?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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