Auszug

§ 823 I BGB A

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

§ 823 I BGB A

Voraussetzungen

  1. Rechtsgutverletzung: Enumerierte Rechtsgüter und sonstige absolute Rechte
    • Vermögen als solches (soweit nicht durch Folge an Schäden der aufgezählten Rechtsgüter)
  2. Verletzungshandlung
    • Positives Tun
    • Unterlassen, wenn Rechtspflicht zum Handeln
      • Insb. vertragliche oder gesetzliche Garantenpflicht
      • Insb. Verkehrssicherungspflicht
  3. Haftungsbegründende Kausalität: Zwischen Handlung und Verletzung
  4. Rechtswidrigkeit
    • Grds. Lehre von Erfolgsunrecht: Rechtswidrigkeit durch Rechtsgutsverletzung indiziert
      • Fehlt nur ausnahmsweise bei Rechtfertigungsgrund
    • Ausnahmsweise Lehre von Handlungsunrecht: Keine Vermutung der Rechtswidrigkeit, muss positiv festgestellt werden durch Gesamtabwägung der Umstände des Einzelfalls
      • Bei Verletzung sonstiger Rechte
      • Bei Unterlassen
      • Bei indirekten Verletzungen: Weitere Ereignisse oder Schädiger dazwischengetreten, z.B. Autohersteller nicht direkter Schädiger eines überfahrenen Fußgängers
      • Relevant insb. Verstoß gegen Verkehrssicherungspflichten: z.B. wenn Autohersteller Bremsen nicht korrekt eingebaut
  5. Verschulden: Vorsatz oder Fahrlässigkeit
    • Vorsatz: Wissen und Wollen der rechtswidrigen Handlung; dolus eventualis (bedingter Vorsatz) genügt, d.h. billigendes Inkaufnehmen der möglichen Pflichtverletzung
    • Jede Fahrlässigkeit i.S.d. § 276 II BGB: Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt

Erfordert Deliktsfähigkeit, §§ 827, 828 BGB

Maßstab z.B. Verkehrssicherungspflichten


  • Grds. im Deliktsrecht keine Zurechnung von Verschulden wie bei § 278 BGB (z.B. des Mitarbeiters)
    • Nur eigenes Verschulden im Rahmen von § 823 BGB und § 831 BGB: Insb. Organisationsverschulden und Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
    • Außerdem Organhaftung, § 31 BGB

  • Schaden, §§ 249 ff. BGB
  • Haftungsausfüllende Kausalität: Zwischen Verletzung und Schaden
  • 2.
    Wiederholen

    Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
    Frage

    Welche Tatbestandsvoraussetzungen hat der Anspruch aus § 823 I BGB?

    3.
    Falltraining & Abschlussprüfung

    Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
    Frage 1

    Der unerkannt geisteskranke A vermietet B sein Fahrrad. Es ist vertraglich vereinbart, dass B das Rad nur für Stadtfahrten nutzt. Als B dennoch eine wilde Downhill-Fahrt unternimmt, für die das Rad nicht geeignet ist, kommt es zu einem Unfall und das Rad wird zerstört. Hat A gegen B einen Anspruch auf Schadensersatz?

    Markiere alle zutreffenden Aussagen
    Frage 2

    Der unerkannt geisteskranke A vermietet B sein Fahrrad. Es ist vertraglich vereinbart, dass B das Rad nur für Stadtfahrten nutzt. Als B dennoch eine wilde Downhill-Fahrt unternimmt, für die das Rad nicht geeignet ist, kommt es zu einem Unfall und das Rad wird zerstört. Hat A gegen B einen Anspruch auf Schadensersatz?

    Markiere alle zutreffenden Aussagen
    Frage 3

    Der siebzehnjährige A und die siebzehnjährige B, die sich in der Schule kennengelernt haben, geraten auf einer Party in Streit. A schlägt B überraschend ins Gesicht, wodurch B Verletzungen davonträgt und seine Brille zerbricht. Kann B von A Schadensersatz verlangen?

    Markiere alle zutreffenden Aussagen
    Frage 4

    Mieter M hat mit Vermieter V einen Mietvertrag geschlossen. Beim Einzug wird ihm die Hausordnung ausgehändigt, die ihn zu regelmäßigem Schneeräumen verpflichtet. M sieht es nicht ein, Schnee zu schippen. Eines Tages stürzt Postbote P auf dem ungeräumten Zugangsweg zum Mietshaus und bricht sich den Arm. Hat P einen Anspruch aus § 823 I BGB?

    Markiere alle zutreffenden Aussagen
    Logo

    Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform

    4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

    Neben weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht, zum Thema Gesetzliche Schuldverhältnisse findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
    • Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
    • Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
    • Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
    • Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
    • Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten
    Jurahilfe.de App Vorschau

    Das sagen unsere Nutzer

    Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.

    Anonymer Nutzer

    Feedback aus der Community

    s
    Jurahilfe.de App Vorschau