Auszug

Gutgläubiger Erwerb, § 892 I BGB

Gutgläubiger Erwerb

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Gutgläubiger Erwerb, § 892 I BGB

Voraussetzungen

  1. Formelle Berechtigung des Verfügenden: Im Grundbuch als Berechtigter eingetragen
  2. Kein Widerspruch, § 899 BGB, gegen die Richtigkeit eingetragen vor Eintragung des Erwerbers
  3. Keine positive Kenntnis der Unrichtigkeit: Widerleglich vermutet
    • Gutgläubigkeit nach § 932 BGB: Scheitert schon bei grober Fahrlässigkeit
    • Abstrakter Vertrauensschutz“ des Grundbuchs: Nicht erforderlich, dass Erwerber tatsächlich Grundbuch überprüft hat
    • Höherer Verkehrsschutz bei § 892 BGB als bei § 932 BGB, da Grundbucheintragung in formalisiertem Verfahren höhere Richtigkeitsgewähr als flüchtiger Besitz
  4. Verkehrsgeschäft: Auf beiden Seiten der Übertragung wirtschaftlich verschiedene Personen beteiligt

2.
Wiederholen

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Frage

Was sind die Tatbestandsvorausset-zungen des gutgläubigen Erwerbs unbeweglicher Sachen?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

K kauft von N ein Grundstück. Zu seinen Gunsten wird eine Vormerkung ins Grundbuch eingetragen. Später findet K heraus, dass N überhaupt nicht Eigentümer des Grundstücks ist und zu Unrecht als Eigentümer eingetragen war. K wird kurz darauf als Eigentümerin eingetragen. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 2

Eigentümer E möchte seinem Gläubiger G seine Forderung durch eine Hypothek an seinem Grundstück absichern. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 3

Eigentümer E möchte seinem Gläubiger G seine Forderung durch eine Hypothek an seinem Grundstück absichern. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 4

A ist im Grundbuch als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen. Es stellt sich heraus, dass die Eintragung auf einer nichtigen Verfügung beruht. Tatsächlich ist V Eigentümer. C kauft das Grundstück von A. Welche Aussagen sind richtig?

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