Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Inhalt von Schadensersatzansprüchen allgemein
Immaterielle Schäden, § 253 BGB
NutzungsausfallschadenKommerzialisierungsgedankeKommerzialisierung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Immaterielle Schäden, § 253 BGB
Nutzungsausfallschaden: Nutzung einer Sache aufgrund des schädigenden Ereignisses nicht möglich, z.B. beschädigtes Kfz kann während der Reparatur nicht gefahren werden
- Kein Vermögensschaden, daher grds. nicht ersatzfähig
- Aber bei Wirtschaftsgütern von zentraler Bedeutung Ersatz nach Kommerzialisierungsgedanke: Gebrauchsvorteile zu ersetzen für Wirtschaftsgüter, wenn Geschädigter auf ständige Verfügbarkeit der Sache angewiesen
- Zur Nutzung fähig und willens
- Angewiesen auf ständige Verfügbarkeit: Für eigenwirtschaftliche Lebensführung von zentralster Bedeutung (z.B. Auto, Wohnung); keine Luxusgüter
- Fühlbare Beeinträchtigung: z.B. nicht eines von zehn Autos eines Millionärs
- Wahlrecht des Geschädigten ob entstandene Kosten oder Nutzungsausfall zu ersetzen (z.B. statt 1000€ für Hotel Nutzungsausfall i.H.v. 2000€ für Nutzungsausfall des Hauses)
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Kann Ersatz verlangt werden, für die Dauer, die ein Kfz in Reparatur ist, wenn kein Ersatzfahrzeug gemietet wird? Unter welchen Voraussetzungen kann der Nutzungsausfall einer Sache als Schadensposition geltend gemacht werden, wenn dadurch kein konkret bezifferbarer Vermögensschaden eintritt?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A verursacht schuldhaft einen Unfall, bei dem das Auto des B beschädigt wird. Während der Zeit der Reparatur kann B das Auto nicht benutzen. Ein vergleichbarer Mietwagen würde in dieser Zeit 500€ kosten, dies erspart er sich aber und fährt stattdessen mit dem Fahrrad zur Arbeit. Kann er die 500€ dennoch als Schaden geltend machen?
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