- Zivilrecht
- Allgemeiner Teil des BGB
- Stellvertretung
Insichgeschäft, § 181 BGB
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Insichgeschäft, § 181 BGB
Bei Untervollmacht um Rechtsfolge des § 181 zu entgehen gilt § 181 BGB analog
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Kann § 181 umgangen werden durch Erteilung einer Untervollmacht?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Geschäftsführer G der V-GmbH ist von § 181 BGB nicht befreit. Um den Verkauf seines privaten Fahrrads an die GmbH gleichwohl durchzuführen, erteilt G dem außenstehenden P eine Untervollmacht, das Fahrrad in Vertretung der GmbH von G zu kaufen. P schließt den Vertrag ab. Welche Aussagen treffen zu?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Neben weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht, zum Thema Allgemeiner Teil des BGB findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
s

© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.