- Zivilrecht
- Allgemeiner Teil des BGB
- Rechtsgeschäft und Vertragsschluss
Vertragsschluss, §§ 145 ff. BGB
1.Verstehen
Vertragsschluss, §§ 145 ff. BGB
Haupt- und Nebenpunkte von Verträgen
- Essentialia negotii (dt.: „wesentliche Geschäftseigenschaften“): Wesentliche Punkte des Vertrags, ohne die Vertrag nicht geschlossen worden wäre; z.B. beim Kaufvertrag Kaufpreis, Kaufgegenstand, Person des Vertragspartners
- Müssen von Einigung umfasst sein: Sonst Geschäft nichtig wegen Totaldissens
- Accidentialia negotii (dt.: „zufällige Geschäftseigenschaften“): Nebenpunkte; z.B. Zahlungs- und Liefermodalitäten
- Müssen nicht zwangsläufig von Einigung umfasst sein: Nur partieller Dissens, Geschäft nicht zwangsläufig unwirksam
2.Wiederholen
Wie nennt man die Haupt- und Nebenpunkte, auf die sich die Einigung beim Vertrag beziehen muss?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
A inseriert eine Kleinanzeige im Internet über den Verkauf einer Kaffeemaschine für 100€ „zur Abholung“. B meldet sich und will kaufen, A soll die Maschine aber versenden, da er sehr weit weg wohne. B ist einverstanden mit dem Kauf, besteht darauf, dass A die Kaffeemaschine abholen muss. Ist der Vertrag geschlossen?
A inseriert eine Kleinanzeige im Internet über den Verkauf einer Kaffeemaschine für 100€ „zur Abholung“. B meldet sich und will kaufen, A soll die Maschine aber versenden, da er sehr weit weg wohne. A ist einverstanden mit dem Kauf, besteht darauf, dass B die Kaffeemaschine abholen muss. Ist ein Vertrag geschlossen?
Welche Aussagen über die Haupt- und Nebenpunkte von Verträgen sind richtig?
A inseriert eine Kleinanzeige im Internet über den Verkauf einer Kaffeemaschine für 100€ „zur Abholung“. B meldet sich und will kaufen, A soll die Maschine aber versenden, da er sehr weit weg wohne. A ist einverstanden mit dem Kauf, besteht darauf, dass B die Kaffeemaschine abholen muss. Ist der Vertrag geschlossen?
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