Auszug

Werkvertrag: Mängelgewährleistung, §§ 634 ff. BGB

SelbstvornahmeSelbstbeseitigung

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Werkvertrag: Mängelgewährleistung, §§ 634 ff. BGB

Selbstbeseitigung, §§ 634 Nr. 2, 637 BGB

  • Nach erfolglosem Ablauf angemessener Frist zur Nacherfüllung, § 637 I BGB
  • Selbstbeseitigung und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen, § 634 Nr. 2 BGB
  • Nicht nur eigenhändige Vornahme, auch Beauftragung Dritter

    • Auch Ersatz für unentgeltliche Arbeitsleistungen Familienangehöriger
      • Werkunternehmer soll kein Vorteil entstehen für kostengünstige Beseitigung durch Besteller
      • Bemessung gem. § 287 ZPO: Anhaltspunkt Lohn eines beruflich Tätigen

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Unter welchen Voraussetzungen darf der Besteller den Mangel selbst beseitigen? Darf er damit auch Dritte beauftragen? Kann er Ersatz für unentgeltliche Arbeitsleistungen von Familienangehörigen fordern?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

Fliesenlegerin F soll das Wohnhaus ihres Kunden K neu kacheln. Nach Abnahme bemerkt K Mängel. verlangt Nacherfüllung. F zweifelt an den behaupteten Mängel und will sich zunächst selbst ein Bild machen, bevor sie über das weitere Vorgehen entscheidet. Da K dies zu aufwendig ist, lässt er die Mängel von Handwerker C beheben und verlangt von F Kostenersatz. Zu recht?

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