Auszug

Grundstücksverträge, § 311b I BGB

GrundstücksvertragGrundstücksverträgeGrundstücksgeschäftGrundstückskauf

1.
Verstehen

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Grundstücksverträge, § 311b I BGB

Sonderregeln für Grundstücksverträge: Verpflichtungsgeschäfte über den Erwerb oder die Übertragung des Eigentums an Grundstücken

  • Bedürfen notarieller Beurkundung, § 311b I 1 BGB: Sonst formnichtig, § 125 BGB
  • Umfasst Vertrag in Gesamtheit: Auch einzelne nicht beurkundete Abreden nichtig
    • Umfasst insb. auch Kaufpreisabrede: Relevant zum Beispiel beim Schwarzkauf
    • Umfasst auch Nebenabreden: Nur bei unwesentlichen Nebenabreden kann gem. § 139 BGB Teilnichtigkeit bei im Übrigen wirksamen Vertrag angenommen werden

2.
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Frage

Was versteht man unter Grundstücksverträgen und welche Besonderheiten gelten für sie?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

A möchte sein Grundstück für 300.000€ an B verkaufen. Um Transaktionskosten zu sparen, lassen sie den Kaufpreis beim Notar nur mit 150.000€ beurkunden, halten aber in einem schriftlichen Dokument fest, dass der Kauf eigentlich zu 300.000€ erfolgen soll. B bezahlt dem A 300.000€. Welche Ansprüche hat B gegen A?

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Frage 2

A möchte sein Grundstück für 300.000€ an B verkaufen. Um Transaktionskosten zu sparen, lassen sie den Kaufpreis beim Notar nur mit 150.000€ beurkunden, halten aber in einem schriftlichen Dokument fest, dass der Kauf eigentlich zu 300.000€ erfolgen soll. B bezahlt dem A 300.000€. Welche Ansprüche hat B gegen A?

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Frage 3

A ermächtigt B schriftlich und unwiderruflich, dass B im Namen des A durch notariellen Vertrag ein Grundstück kaufen darf. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 4

A möchte B ihr Grundstück verkaufen. Sie schließen schriftlich einen Kaufvertrag ab. A lässt B das Grundstück auf, B wird als Eigentümerin ins Grundbuch eingetragen. A fragt sich, ob der Kaufvertrag überhaupt wirksam ist. Wie ist die Rechtslage?

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