Auszug

Behandlungsvertrag, §§ 630a ff. BGB

Behandlungsvertrag

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Behandlungsvertrag, §§ 630a ff. BGB

Wichtigste Sonderbestimmungen, §§ 630c-630h BGB

  • Insb. verpflichtende Einwilligung, § 630d BGB
  • Insb. Informations- und Aufklärungspflichten, §§ 630c, 630e BGB
  • Insb. Beweislastumkehr bei Behandlungsfehlern, § 630h: Widerlegliche Vermutungen, insb. § 630h V BGB
    • Fehler, § 630h I BGB: Vermutet, wenn Behandlungsrisiko voll beherrschbar
    • Einwilligung und Aufklärung, § 630h II BGB: Von Behandelndem zu beweisen
    • Nicht in Patientenakte aufgezeichnete Maßnahmen, § 630h III BGB: Vermutet, dass Maßnahmen nicht getroffen
    • Wenn Behandelnder nicht befähigt, § 630h IV BGB: Vermutung, dass mangelnde Befähigung für Verletzung ursächlich
    • Wenn grober Behandlungsfehler, § 630 V BGB: Vermutung, dass Fehler für Verletzung ursächlich

2.
Wiederholen

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Frage

Was sind die relevantesten Sonderbestimmungen für den Behandlungsvertrag?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

A lässt sich von seiner Hausärztin H behandeln. H nimmt bei A einen Eingriff vor, den sonst nur chirurgische Fachärzte durchführen. Sie durchtrennt dabei eine Arterie und A muss im Krankhaus fachmännisch behandelt werden. Was muss A im Prozess gegen sie beweisen, um Schadensersatz zu bekommen?

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