Auszug
- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Dienstvertrag, Behandlungsvertrag, Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Maklervertrag
Behandlungsvertrag, §§ 630a ff. BGB
Behandlungsvertrag
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Behandlungsvertrag, §§ 630a ff. BGB
Wichtigste Sonderbestimmungen, §§ 630c-630h BGB
- Insb. verpflichtende Einwilligung, § 630d BGB
- Insb. Informations- und Aufklärungspflichten, §§ 630c, 630e BGB
- Insb. Beweislastumkehr bei Behandlungsfehlern, § 630h: Widerlegliche Vermutungen, insb. § 630h V BGB
- Fehler, § 630h I BGB: Vermutet, wenn Behandlungsrisiko voll beherrschbar
- Einwilligung und Aufklärung, § 630h II BGB: Von Behandelndem zu beweisen
- Nicht in Patientenakte aufgezeichnete Maßnahmen, § 630h III BGB: Vermutet, dass Maßnahmen nicht getroffen
- Wenn Behandelnder nicht befähigt, § 630h IV BGB: Vermutung, dass mangelnde Befähigung für Verletzung ursächlich
- Wenn grober Behandlungsfehler, § 630 V BGB: Vermutung, dass Fehler für Verletzung ursächlich
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was sind die relevantesten Sonderbestimmungen für den Behandlungsvertrag?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A lässt sich von seiner Hausärztin H behandeln. H nimmt bei A einen Eingriff vor, den sonst nur chirurgische Fachärzte durchführen. Sie durchtrennt dabei eine Arterie und A muss im Krankhaus fachmännisch behandelt werden. Was muss A im Prozess gegen sie beweisen, um Schadensersatz zu bekommen?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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