Auszug

Eigentumsvorbehalt, §§ 929 1, 158 I BGB

EigentumsvorbehaltVorbehaltskaufVorbehaltskäuferVorbehaltsverkäufer

1.
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Eigentumsvorbehalt, §§ 929 1, 158 I BGB

Eigentumsvorbehalt (einfacher Eigentumsvorbehalt), §§ 929 1, 158 I BGB: Dingliche Übereignung unter aufschiebender Bedingung vollständiger Kaufpreiszahlung (≠ unbedingte Übereignung)

  • Sicherung des Anspruchs des Verkäufers auf Kaufpreiszahlung aus § 433 II BGB: Wenn Käufer nicht direkt bezahlt, wird häufig Eigentumsvorbehalt vereinbart; Verkäufer bleibt dadurch Eigentümer der verkauften Sache bis zur Zahlung
  • Legaldefinition in § 449 I BGB
  • Bedingung im Zweifel vollständige Kaufpreiszahlung, § 449 I BGB
  • Übergang des Eigentums erst ex nunc mit Bedingungseintritt, § 158 I BGB

2.
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Frage

Wie kann sich der Verkäufer gegen einen Zahlungsausfall absichern, wenn der Käufer den Kaufpreis nicht sofort bezahlt?

3.
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Frage 1

Verkäufer V und Käufer K haben einen Kaufvertrag über ein Auto abgeschlossen. Später vereinbaren sie telefonisch einen Eigentumsvorbehalt. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 2

Der Vorbehaltskäufer K und der Dritte D einigen sich über die Übereignung eines Autos unter Eigentumsvorbehalt, das K selbst zuvor unter Eigentumsvorbehalt von Verkäufer V erworben hat. K gibt sich dabei als Eigentümer aus, D ist gugläubig. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 3

Verkäufer V verkauft an Käufer K ein Auto für 20.000€. Im Kaufvertrag ist vereinbart, dass V Eigentümer des Autos bleibt, bis K den Kaufpreis bezahlt und auch ein früheres Darlehen i.H.v. 5.000€ beglichen hat. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 4

Verkäufer V und Käufer K schließen einen Kaufvertrag über ein Auto ab. Der Kaufvertrag sieht einen Eigentumsvorbehalt vor. K nimmt das Auto entgegen, hat jedoch den Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt. Welche Aussagen sind richtig?

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