Auszug

Restitution, § 249 BGB

Naturalrestitution

1.
Verstehen

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Restitution, § 249 BGB

Arten der Restitution

  • Grds. Naturalrestitution, § 249 I BGB
    • Herstellung wirtschaftlich gleichen Zustands (≠ identischer Zustand): z.B. nicht Wiederbelebung des überfahrenen Hundes, sondern Ersatz der Tierarztkosten
    • Bei vertretbaren Sachen, § 91 BGB: Naturalrestitution durch Verschaffung anderer gleichartiger Sachen gem. § 249 I BGB möglich
  • Personenverletzung und Sachbeschädigung, § 249 II BGB: Geschädigter kann statt Herstellung den dafür erforderlichen Geldbetrag verlangen (evtl. mehr als Neuwert); da Geschädigtem in diesen Fällen Herstellung durch Schädiger nicht zuzumuten
    • Trotzdem gerichtet auf Herstellungsinteresse
    • Bei Nichtvermögensschäden: Keine Verwendungsfreiheit, d.h. kein Anspruch, wenn Herstellung gar nicht beabsichtigt; Geschädigter soll ideellen Schaden nicht zu Geld machen können (Wertung des § 253 I BGB); z.B. bei Narbenbildung nicht Ersatz der Kosten einer Schönheitsoperation, wenn deren Durchführung nicht beabsichtigt (dann kein materieller Schaden)
    • Bei Vermögensschäden: Verwendungsfreiheit, d.h. „fiktive Abrechnung“ der Herstellungskosten möglich, auch wenn Mittel nicht zur Herstellung verwendet werden; z.B. wenn beschädigtes Kfz unrepariert weiterveräußert; Umsatzsteuer allerdings nur zu ersetzen, soweit tatsächlich angefallen, § 249 II 2 BGB

2.
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Frage

Welche Schadenspositionen sind nach § 249 I und II BGB ersatzfähig?

3.
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Frage 1

A verursacht schuldhaft einen Unfall, bei dem das Auto des B vollständig und irreparabel zerstört wird. Hat B gem. § 823 I BGB einen Anspruch auf Lieferung eines gleichwertigen Autos oder auf Ersatz der Kosten einer Wiederbeschaffung?

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Frage 2

A verursacht schuldhaft einen Unfall, bei dem das Auto des B einen Kratzer abbekommt. B könnte den Schaden in der Lackiererei für 800€ beheben lassen. Da er aber ohnehin ein neues Auto anschaffen möchte, will er die 800€ lieber in einen Neuwagen investieren und das beschädigte Auto unrepariert weiterveräußern. Hat B gem. § 823 I BGB einen Anspruch auf Schadensersatz i.H.v. 800€?

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Frage 3

A verursacht schuldhaft einen Unfall, bei dem B sich den Arm bricht und wochenlang starke Beschwerden hat. Welche Aussagen sind richtig?

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