Auszug

Verbraucherwiderruf B: Verbundene Verträge, §§ 358 ff. BGB

Verbundene Verträge

1.
Verstehen

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Verbraucherwiderruf B: Verbundene Verträge, §§ 358 ff. BGB

Rechtsfolgen

  • Widerrufsdurchgriff, § 358 BGB
    • Widerruf des finanzierten Geschäfts auch gegen Finanzierungsgeschäft, § 358 I BGB, und umgekehrt, § 358 II BGB
    • Darlehensgeber treffen Rechte und Pflichten des Unternehmers, § 358 IV 5 BGB: z.B. muss Verbraucher nicht Darlehenssumme zurückleisten, sondern finanziertes Auto ⇨ Verbraucher muss nicht erst Kaufpreis zurückfordern, um Darlehenssumme zurückzahlen zu können, trägt nicht Insolvenzrisiko des Unternehmers
  • Einwendungsdurchgriff, § 359 I BGB: Einwendungen aus finanziertem Geschäft auch gegen Finanzierungsgeschäft, und umgekehrt

2.
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Was sind die Rechtsfolgen von verbundenen Verträgen?

3.
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Frage 1

A kauft sich privat bei Händler H ein Auto. Zur Finanzierung vermittelt ihm H einen Kredit bei der Bank B. Die entsprechenden Formulare füllen A und H (im Namen der B) direkt beim Autokauf in den Räumen des H aus. Eine Woche später bereut A den Kauf. Welche Aussagen sind richtig?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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