Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Lösung vom Schuldverhältnis
Verbraucherwiderruf B: Verbundene Verträge, §§ 358 ff. BGB
Verbundene Verträge
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Verbraucherwiderruf B: Verbundene Verträge, §§ 358 ff. BGB
Rechtsfolgen
- Widerrufsdurchgriff, § 358 BGB
- Widerruf des finanzierten Geschäfts auch gegen Finanzierungsgeschäft, § 358 I BGB, und umgekehrt, § 358 II BGB
- Darlehensgeber treffen Rechte und Pflichten des Unternehmers, § 358 IV 5 BGB: z.B. muss Verbraucher nicht Darlehenssumme zurückleisten, sondern finanziertes Auto ⇨ Verbraucher muss nicht erst Kaufpreis zurückfordern, um Darlehenssumme zurückzahlen zu können, trägt nicht Insolvenzrisiko des Unternehmers
- Einwendungsdurchgriff, § 359 I BGB: Einwendungen aus finanziertem Geschäft auch gegen Finanzierungsgeschäft, und umgekehrt
2.Wiederholen
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Frage
Was sind die Rechtsfolgen von verbundenen Verträgen?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A kauft sich privat bei Händler H ein Auto. Zur Finanzierung vermittelt ihm H einen Kredit bei der Bank B. Die entsprechenden Formulare füllen A und H (im Namen der B) direkt beim Autokauf in den Räumen des H aus. Eine Woche später bereut A den Kauf. Welche Aussagen sind richtig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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