Auszug

Erfolgsqualifikation

ErfolgsqualifikationErfolgsqualifiziertes Delikt

1.
Verstehen

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Erfolgsqualifikation

Prüfungsschema bei Erfolgsqualifikationen

  • Getrennte Prüfung von Grunddelikt und Erfolgsqualifikation sinnvoll: Können ausnahmsweise auch zusammen geprüft werden, wenn sich beim Grunddelikt keinerlei Probleme aus dem Sachverhalt ergeben (was regelmäßig nicht der Fall ist)

A. Grunddelikt

  1. Tatbestand
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld

B. Erfolgsqualifikation

  1. Qualifizierende Folge
  2. Spezifischer Gefahrzusammenhang / Unmittelbarkeitszusammenhang: Wenn Grunddelikt typischerweise die Gefahr des Eintritts der qualifizierenden Folge anhaftet
    • Voraussetzungen umstritten
      • Letalitätstheorie: Nur, wenn Taterfolg zur qualifizierenden Folge führt (z.B. Person angeschossen und verblutet deshalb)
        • § 227 StGB (Körperverletzung mit Todesfolge) verweist in Klammer auf §§ 223-226a, also auch auf Versuch gem. § 223 II BGB, bei dem es gerade keinen Erfolg gibt
      • Rspr., h.M.: Bereits, wenn typische Folge der Tathandlung, insb. auch Flucht- oder Ausweichverhalten des Opfers (z.B. wenn Opfer auf Flucht vor Körperverletzer ausrutscht und vom Dach fällt)
      • Rspr. großzügig, eher nicht daran scheitern lassen (insb. nicht im Assessorexamen)
  3. Mind. Fahrlässigkeit bzgl. qualifizierender Folge, § 18 StGB; Sorgfaltspflichtverstoß bereits vorsätzliche Begehung des Grunddelikts ⇨ nur Vorhersehbarkeit der schweren Folge erforderlich

C. Konkurrenzen: Grunddelikt verdrängt im Wege der Spezialität

2.
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Wie lautet das Prüfungsschema bei einer Erfolgsqualifikation?

3.
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T schlägt O absichtlich und verursacht eine schwere Kopfverletzung. O verstirbt später an den Folgen der Verletzung. Wie ist die Körperverletzung mit Todesfolge zu prüfen?

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