- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Vorsatz und Fahrlässigkeit
Vorsatz
1.Verstehen
Vorsatz
- Umstritten, ob von einem Generalvorsatz (lat.: „dolus generalis“) ausgegangen werden kann
- Relevant wenn Erst- und Zweithandlung: Täter denkt, der Taterfolg tritt durch vorsätzliche Ersthandlung ein, tatsächlich aber erst Erfolg durch anschließende Zweithandlung, die er ohne Vorsatz begeht
- Beispiel: z.B. Scheinbar getötetes Opfer stirbt erst beim Entsorgen der „Leiche“ in Jauchegrube („Jauchegrubenfall“)
- Lehre vom dolus generalis: Generalvorsatz umfasst gesamten Geschehensablauf, da Zweithandlung lediglich unselbständiger Teilakt einheitlicher Gesamthandlung
- Simultanitätsprinzip: Vorsatz zum Zeitpunkt der Tathandlung erforderlich
- Rspr., h.M.: Fall des Irrtums über den Kausalverlauf (allerdings nur wesentlicher Irrtum beachtlich)
2.Wiederholen
Kann man bei einem Tatgeschehen aus mehreren Handlungen davon ausgehen, dass der Vorsatz sich generell auf den gesamten Geschehensablauf bezieht?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T glaubt, O durch einen Schlag tödlich verletzt zu haben, und lässt die vermeintliche Leiche liegen. O wird von wilden Tieren gefressen. Hat T sich wegen Totschlags strafbar gemacht?
T gibt dem O mit Tötungsvorsatz einen Schlag auf den Kopf. T glaubt irrtümlich, den O tödlich verletzt zu haben. Er wirft die vermeintliche Leiche in eine Schlucht. Der nur bewusstlose O wird dort bei lebendigem Leib von wilden Tieren gefressen. Hat T sich wegen Totschlags strafbar gemacht?
T stopft O mit Tötungsvorsatz Sand in den Mund und hält ihn danach irrtümlich für tot. Um die „Leiche“ zu entsorgen, versenkt T O in einer Jauchegrube, wobei O tatsächlich ertrinkt. Liegt ein Tatbestandsirrtum vor?
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