- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Aufbau der Grunddeliktarten
Allgemeines Prüfungsschema im Strafrecht
1.Verstehen
Allgemeines Prüfungsschema im Strafrecht
Allgemeines Prüfungsschema im Strafrecht
Tatbestand
Objektiver Tatbestand
Subjektiver Tatbestand
Beim versuchten Delikt wird der subjektive Tatbestand (Tatentschluss) vor dem objektiven Tatbestand geprüft
Rechtswidrigkeit
Durch Tatbestandsmäßigkeit indiziert
Entfällt bei Rechtfertigungsgrund
Schuld
Entschuldigungsgründe
Schuldfähigkeit, §§ 19-20 StGB
Unrechtsbewusstsein im Rahmen des Verbotsirrtum, § 17 StGB
Ggf. weitere Prüfungspunkte nach der Schuld
Nur ausnahmsweise zu prüfen
Relevant insb. Rücktritt vom Versuch
Strafzumessung
Regelbeispiele, z.B. Diebstahl in besonders schwerem Fall gem. § 243 I StGB
Regelbeispiele werden im Gegensatz zu Qualifikationen nicht in der Überschrift zitiert, sondern nur am Ende der Strafbarkeitsprüfung unter dem Extra-Punkt „Strafzumessung“ geprüft
Persönliche Strafmilderungsgründe, Strafausschließungsgründe und Strafaufhebungsgründe
Rücktritt vom Versuch, § 24 StGB
Verminderte Schuldfähigkeit, § 21 StGB
Sondervorschriften: z.B. Strafmilderung bei Schwangerschaftsabbruch durch Schwangere gem. § 218 III StGB
Tätige Reue: z.B. gem. § 306e I, II StGB
Strafprozessvoraussetzungen
Insb. Strafantrag (z.B. erforderlich gem. §§ 230, 248a, 303c StGB)
Verjährung
2.Wiederholen
Wie lautet das allgemeine Prüfungsschema im Strafrecht?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T möchte O verletzen, aber es misslingt, da der O ihn mühelos abwehrt. Welche Aussagen treffen zu?
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