Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Besonderheiten im Schuldverhältnis
Verträge über digitale Produkte: Digitales Produkt, § 327 II BGB
Waren mit digitalen ElementenWare mit digitalen Elementen
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Verträge über digitale Produkte: Digitales Produkt, § 327 II BGB
- Keine Geltung der §§ 327 ff. BGB für Kaufverträge über Waren mit digitalen Elementen, §§ 327a III 1, 475a II BGB: Sachen mit „unentbehrlichen“ digitalen Elementen, d.h. Waren, die ohne diese Produkte nicht funktionieren; z.B. Drohne, die ausschließlich mit Handy-App des Herstellers gesteuert werden kann
- Keine Anwendung der §§ 327 ff. BGB auf Kaufverträge über Waren mit digitalen Elementen, § 327a III 1 BGB
- Stattdessen gelten die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf von Waren mit digitalen Elementen, §§ 475a ff. BGB: Insb. §§ 475b, 475c BGB
- Die Abgrenzung, ob die Funktion ohne digitales Element erfüllbar, ist umstritten
- Subjektive Auslegung: Umfasst sind alle Funktionen, die vertraglich geschuldet
- z.B. wenn „Kfz mit Navigationssystem“ geschuldet, wird Funktion ohne Navigationssystem nicht erfüllt (⇨ Ware mit digitalen Elementen, Kaufrecht anwendbar)
- Frage, ob Kaufvertrag auch Bereitstellung digitaler Produkte umfasst, folgt erst im zweiten Schritt nachdem festgestellt ist, dass eine Ware mit digitalen Elementen vorliegt
- Wertungswiderspruch z.B. beim Kauf eines PC ohne Betriebssystem mit paradoxem Ergebnis, dass PC seine Funktionen ohne Betriebssystem erfüllen kann, weil dieses vertraglich nicht geschuldet
- Objektive Auslegung: Umfasst sind Funktionen mit hohem Gewicht nach wertender Betrachtungsweise
- z.B. bei „Kfz mit Navigationssystem“ kommt einem (ggf. nachrüstbaren) Navigationsgerät wohl regelmäßig nicht ein solch hohes Gewicht zu, dass die Funktion des Fahrzeugs nicht mehr erfüllbar (⇨ Sache mit digitalen Elementen
- Aber z.B. „smarte“ Gegenstände mit Gewicht auf den intelligenten Funktionen werden ohne digitales Element zu „analogen“ Gegenständen und somit aufgrund der erheblichen Prägung zu einem Aliud (⇨ Ware mit digitalen Elementen, Kaufrecht anwendbar)
2.Wiederholen
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Frage
Sind die Regeln über digitale Produkte auch anwendbar, wenn eine körperliche Sache mit einem digitalen Produkt verbunden ist, ohne das ihre Funktion nicht erfüllt werden kann? Nach welchen Kriterien bestimmt sich, ob die Funktion ohne das digitale Produkt erfüllbar ist?
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